(1) Gefahrstoffe, die aus Abfällen in der Luft des Arbeitsbereichs freigesetzt werden, müssen erfasst und gefahrlos abgeführt werden. Hierzu bedarf es eines Lüftungskonzeptes, das die verschiedenen Komponenten wie einzelne Quellenabsaugungen, technische und natürliche Raumlüftung berücksichtigt. Dabei sind insbesondere auch Zu- und Abluftstellen, der erforderlichen Mindestluftwechsel und ggfs. erforderliche Maßnahmen zur Überwachung der Lüftung festzulegen. Folgendes ist zu berücksichtigen:
1. |
Eine einfache Quellenabsaugung (Punktabsaugung) kann durch ein Rohr oder einen Schlauch erfolgen. Dieser muss in die unmittelbare Nähe der Emissionsstelle geführt werden, um wirksam zu sein. Bereits Personenbewegungen oder Querlüftungen können dazu führen, dass durch die Strömung luftgetragene Gefahrstoffe aus dem Erfassungsbereich ausbrechen, |
2. |
eine allgemeine Raumlüftung führt zu einer Verdünnung der ausgetretenen Gefahrstoffe durch einen Luftaustausch. Dadurch kann eine explosionsfähige Atmosphäre verhindert und die Exposition gegenüber Gefahrstoffen im Atembereich der Beschäftigten minimiert werden. Aufgrund der Tatsache, dass viele Gefahrstoffe (auch Dämpfe) schwerer sind als Luft, sollte die Abluftführung im Bodenbereich wirksam sein. Um eine gute Durchlüftung zu gewährleisten, sollten sich die Lüftungsöffnungen raumdiagonal gegenüber befinden (Querlüftung). Nähere Konkretisierungen zu Lüftungsmaßnahmen finden sich in der TRGS 722, |
3. |
sofern alle Transportbehälter im Arbeitsbereich geschlossen sind und sich keine Beschäftigten hier aufhalten, kann der Luftwechsel in Abhängigkeit vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung abgesenkt werden. |
(2) Für Tätigkeiten mit Anlieferungsgefäßen, die zur Identifizierung nach Abschnitt 5.6.2 geöffnet werden müssen, sowie für die Sicherstellung undichter, beschädigter, überfüllter oder ungeeigneter Anlieferungsgefäße muss ein wirksamer Abzug zur Verfügung stehen. Von der Wirksamkeit eines Abzuges kann ausgegangen werden, wenn durch das technische Entlüftungssystem der Austritt gefährlicher Stoffe in den Arbeitsraum (Ausbruchsverhalten) und eine unzulässige Konzentrationsanreicherung im Innern des Abzuges vermieden wird. Hinweise zu Konzentrationsgrenzen und zur Überprüfung der vorgenannten Kriterien können z. B. der DIN EN 14175 entnommen werden.
(3) Der Raum über der Arbeitsfläche des Abzugs ist allseitig umschlossen, mindestens von der Frontseite her gut überschaubar und z. B. über in der Höhe verstellbare Frontschieber oder seitlich verschiebbare Frontscheiben zugänglich zu gestalten. Die Arbeitsfläche muss über einen umlaufenden Randwulst verfügen und flüssigkeitsdicht sein (fugenloser Belag).