1Das Umweltbundesamt veröffentlicht für die Matrix Rohwasser eine Empfehlung mit kategorisierten Richtwerten für Pestizid-Metaboliten, die nicht nach Anlage 2 Teil I der Trinkwasserverordnung als relevant eingestuft sind, im Bundesgesundheitsblatt und im Internet. 2Für diese Empfehlung legt das Umweltbundesamt die Kategorisierung der Richtwerte nach Anlage 2 dieser Verordnung zugrunde. 3Das Umweltbundesamt überprüft die Empfehlung nach Satz 1 regelmäßig und passt sie gegebenenfalls an. 4Bei Überschreitung der Richtwerte-nrM gemäß Anlage 2 gelten die Bestimmungen nach § 15.

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