Die folgende Ausrüstung muss sich an Bord der Beförderungseinheit befinden:

  • ein Unterlegkeil je Fahrzeug, dessen Abmessungen der höchsten Gesamtmasse des Fahrzeugs und dem Durchmesser der Räder angepasst sein müssen;
  • zwei selbststehende Warnzeichen;
  • Augenspülflüssigkeit[1] und

für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung

  • eine Warnweste (z. B. wie in der Norm EN ISO 20471 beschrieben);
  • ein tragbares Beleuchtungsgerät nach den Vorschriften des Abschnitts 8.3.4;
  • ein Paar Schutzhandschuhe und
  • ein Augenschutz (z. B. Schutzbrille).
[1] Nicht erforderlich für Gefahrzettel der Muster 1, 1.4, 1.5, 1.6, 2.1, 2.2 und 2.3.

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