Vor der erstmaligen Inbetriebnahme und der Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen, d. h. jeder "Maßnahme, durch welche die Sicherheit eines Arbeitsmittels beeinflusst wird" (§ 2 Abs. 9 BetrSichV), muss im Rahmen der Prüfung u. a. festgestellt werden, ob

  • benötigte technische Unterlagen (z. B. EG-Konformitätserklärung) vorhanden und deren Inhalte plausibel sind,
  • die Anlage entsprechend der BetrSichV errichtet und in einem sicheren Zustand ist.

Grundsätzlich muss zusätzlich festgestellt werden, ob

  • die getroffenen sicherheitstechnischen Maßnahmen geeignet und funktionsfähig sind und
  • die Frist für die nächste wiederkehrende Prüfung zutreffend festgelegt wurde.
 
Achtung

Konformitätserklärung

Inhalte, die bereits im Konformitäts-Bewertungsverfahren geprüft und dokumentiert wurden, müssen nicht erneut geprüft werden. Die Konformitätserklärung gibt Auskunft über die Prüfinhalte, sie wird vom Hersteller zur Verfügung gestellt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?