Dr. rer. nat. Klaus Kersting
Durch relativ einfache Maßnahmen kann das Risiko des Hautkontakts und der Inhalation der sensibilisierenden Isocyanate deutlich reduziert werden.
Waschmöglichkeiten, Pausen- und Umkleideräume
In der Nähe des Arbeitsplatzes müssen Wasch- und Umkleidemöglichkeiten bereitgestellt werden. Den Beschäftigten ist die Anweisung zu geben, saubere Kleidung von beschmutzter Kleidung und Werkzeugen getrennt zu halten. Dadurch wird eine Verunreinigung der Straßenkleidung mit Isocyanaten vermieden. Im Waschbereich sollten vorhanden sein:
- eine Vorrichtung mit fließendem Wasser,
- milde, pH-neutrale Hautreinigungsmittel,
- Einweg-Papiertücher,
- Hautpflegecreme,
- Augenduschen.
In Pausenräumen, in denen gegessen und getrunken wird, dürfen keine Polyurethan-Systeme aufbewahrt, gelagert oder verarbeitet werden.
Dosieren und Mischen der Komponenten
Der Mischbehälter sollte auf eine ebene Fläche gestellt werden, denn durch kippende Behälter kann es zu Spritzern oder zum Verschütten kommen. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die umgebende Oberfläche nicht durch Polyurethanharzprodukte verunreinigt wird. Dies kann vermieden werden, indem Eimer oder Behälter auf eine Folie gestellt werden.
Der Bereich, in dem das Mischen stattfindet, sollte gekennzeichnet sein, damit andere Personen nicht mit den Produkten in Kontakt kommen.
Es sollte nicht mehr Material als unbedingt nötig angemischt werden. Hinweise des Herstellers bezüglich der Verarbeitungszeiten sind zu beachten.
Reinigung von Werkzeugen und Geräten
Eine Reinigung mit organischen Lösemitteln sollte vermieden werden. Eine empfehlenswerte Vorgehensweise umfasst:
- Benutzte Werkzeuge so schnell wie möglich und vor Aushärtung des Polyurethanharzes reinigen.
- Die Arbeitsgeräte mechanisch reinigen. Dies kann z. B. durch Abkratzen oder Abreiben mit Sand geschehen.
- Für die Reinigung nur dann Lösemittel einsetzen, wenn kein anderes Verfahren möglich ist.
Bei allen Reinigungsarbeiten müssen Schutzhandschuhe getragen werden.
Lagerung von Polyurethanharz-Produkten
Lösemittelfreie Polyurethanprodukte fallen i. d. R. unter die Lagerklasse LGK 10 "brennbare Flüssigkeiten" und lösemittelhaltige Produkte unter die LGK 3 "entzündbare Flüssigkeiten". Die jeweiligen Zusammenlagerungsbeschränkungen und -verbote der TRGS 510 sind zu beachten.
Entsorgung
Nicht ausgehärtete Abfälle müssen deutlich gekennzeichnet sein, wobei die gleichen Symbole und Gefahrenhinweise wie bei den ursprünglichen Gebinden der Produkte zu verwenden sind. Es empfiehlt sich, nicht mehr benötigte Reste von Polyurethanprodukten im vorgeschriebenen Verhältnis zu mischen und aushärten zu lassen.
Für die Sammlung von Abfällen sollte ein Container oder ein Abfalleimer mit auswechselbarem Plastiksack zur Verfügung stehen. In einer Werkstatt sind Abfallbehälter zu bevorzugen, die mit dem Fuß geöffnet werden können.