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Umgang mit kalthärtenden Epoxidharzen / 2.3 Persönliche Schutzausrüstung

Dr. rer. nat. Klaus Kersting
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Bei Arbeiten mit Epoxidharz-Produkten ist das Tragen von Schutzkleidung und Schutzhandschuhen unbedingt erforderlich. Zudem sollte die Haut sorgfältig gereinigt und gepflegt werden.

2.3.1 Augen- und Gesichtsschutz

Beim Mischen der Komponenten oder bei der Gefahr von Spritzern muss eine Schutzbrille getragen werden. Bei Arbeiten über Kopf, bei der Spritzverarbeitung oder der Rissverpressung ist ein Gesichtsschutzschild notwendig.

2.3.2 Atemschutz

Bei der Verarbeitung lösemittelbasierter Epoxidharze kann die Verwendung von Atemschutz notwendig sein. Grundsätzlich muss vor der Verwendung von Atemschutz geprüft werden, ob die Lösemittelbelastung durch technische Maßnahmen (Lüftung, Absaugung) so weit reduziert werden kann, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden.

Ist dies nicht möglich und muss Atemschutz getragen werden, müssen Atemschutzgeräte mit Filtern gegen organische Gase und Dämpfe (A-Filter, Kennfarbe braun) verwendet werden. Empfehlenswert sind gebläseunterstützte Atemschutzgeräte.

Beim Spritzen werden feine Aerosole freigesetzt. Verwenden Sie Kombinationsfilter vom Typ A2P2 oder umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte.

2.3.3 Handschuhe

Beim Umgang mit lösemittelfreien Epoxidharz-Produkten müssen bestimmte Schutzhandschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk getragen werden. Hinweise zu geeigneten Schutzhandschuhen finden Sie in Abschn. 1.5.

 
Achtung

Umgang mit Lösemitteln

Werden Lösemittel oder lösemittelhaltige Produkte verwendet, müssen die Handschuhe auch auf die Lösemittel abgestimmt werden.

Beim Tragen von Schutzhandschuhen ist Folgendes zu beachten:

  • Niemals Lederhandschuhe oder dünne Einweghandschuhe aus Latex oder PVC verwenden; diese Handschuhe bieten keinen Schutz gegen Epoxidharze.
  • Schutzhandschuhe niemals mit schmutzigen oder feuchten Händen anziehen.
  • Nie Handschuhe verwenden, die beschädigt, aufgequollen oder innen ve...

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