Dr. rer. nat. Klaus Kersting
Bei Arbeiten mit Epoxidharz-Produkten ist das Tragen von Schutzkleidung und Schutzhandschuhen unbedingt erforderlich. Zudem sollte die Haut sorgfältig gereinigt und gepflegt werden.
2.3.1 Augen- und Gesichtsschutz
Beim Mischen der Komponenten oder bei der Gefahr von Spritzern muss eine Schutzbrille getragen werden. Bei Arbeiten über Kopf, bei der Spritzverarbeitung oder der Rissverpressung ist ein Gesichtsschutzschild notwendig.
2.3.2 Atemschutz
Bei der Verarbeitung lösemittelbasierter Epoxidharze kann die Verwendung von Atemschutz notwendig sein. Grundsätzlich muss vor der Verwendung von Atemschutz geprüft werden, ob die Lösemittelbelastung durch technische Maßnahmen (Lüftung, Absaugung) so weit reduziert werden kann, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden.
Ist dies nicht möglich und muss Atemschutz getragen werden, müssen Atemschutzgeräte mit Filtern gegen organische Gase und Dämpfe (A-Filter, Kennfarbe braun) verwendet werden. Empfehlenswert sind gebläseunterstützte Atemschutzgeräte.
Beim Spritzen werden feine Aerosole freigesetzt. Verwenden Sie Kombinationsfilter vom Typ A2P2 oder umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte.
2.3.3 Handschuhe
Beim Umgang mit lösemittelfreien Epoxidharz-Produkten müssen bestimmte Schutzhandschuhe aus Nitril- oder Butylkautschuk getragen werden. Hinweise zu geeigneten Schutzhandschuhen finden Sie in Abschn. 1.5.
Umgang mit Lösemitteln
Werden Lösemittel oder lösemittelhaltige Produkte verwendet, müssen die Handschuhe auch auf die Lösemittel abgestimmt werden.
Beim Tragen von Schutzhandschuhen ist Folgendes zu beachten:
- Niemals Lederhandschuhe oder dünne Einweghandschuhe aus Latex oder PVC verwenden; diese Handschuhe bieten keinen Schutz gegen Epoxidharze.
- Schutzhandschuhe niemals mit schmutzigen oder feuchten Händen anziehen.
- Nie Handschuhe verwenden, die beschädigt, aufgequollen oder innen verunreinigt sind.
- Handschuhe so oft wie nötig wechseln. Handschuhe maximal für eine Schicht verwenden.
- Um übermäßiges Schwitzen im Inneren der Handschuhe zu vermeiden, können Baumwollhandschuhe zum Unterziehen benutzt werden.
Das Ausziehen von verschmutzten Handschuhen birgt das Risiko des Hautkontaktes. Daher muss das Ausziehen von Handschuhen geübt werden. Informationen zum richtigen Ausziehen liefert u. a. die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft.
2.3.4 Arbeitskleidung, Schutzkleidung
Bei Arbeiten mit Epoxidharzen muss passende Schutzkleidung getragen werden. Zusätzlich zur normalen Arbeitskleidung (lange Hose, langärmeliges Hemd oder T-Shirt) können je nach Tätigkeit Einweg-Overalls, Schürzen, Überzieher, Ärmelschoner oder Ähnliches notwendig sein. An den Mischplätzen ist Schutzkleidung immer zu tragen.
Unbedeckte Hautstellen sollten so weit wie möglich vermieden werden, auch bei heißem Wetter. Wenn bei den Arbeiten gekniet wird oder Beschichtungen mit einem Roller aufgetragen werden, sollten die Unterschenkel durch eine Schutzhose geschützt werden. Beim Verlegen und Beschichten von Böden sollten Gummistiefel getragen werden. Beim Gang über feuchtes Material müssen Nagelschuhe getragen werden.
Verunreinigte Kleidung
Kleidungsstücke, die mit Epoxidharz verunreinigt wurden, sind umgehend zu wechseln. Einweg-Kleidung muss entsorgt werden. Verunreinigte Arbeitskleidung darf nicht mit Straßenkleidung in Berührung kommen.
2.3.5 Hautpflege
Hautpflegemittel tragen dazu bei, dass die Haut in einem guten Zustand bleibt und sich nach einer Hautbelastung schneller regeneriert. Deshalb sollten die Hände nach der Arbeit mit einem Hautpflegemittel eingecremt werden.
Hautcreme nie als Ersatz für Schutzhandschuhe verwenden! Auch spezielle Hautschutzcremes haben keine Schutzwirkung und können daher das Auftreten von Hauterkrankungen nicht verhindern.