Prof. Dr. Rainer von Kiparski †, Andreas Lott
Wenn der Handlungsbedarf anhand der erforderlichen sicherheitstechnischen Maßnahmen bekannt ist, stellt sich die Frage, welche Maßnahmen kurzfristig durchgeführt werden müssen und welche Maßnahmen nicht so dringlich sind. Dies ist insbesondere deshalb erforderlich, weil die meisten Betriebe mit der kurzfristigen kompletten Umsetzung aller Maßnahmen finanziell und personell überfordert wären.
Um eine nachvollziehbare Festlegung der erforderlichen Maßnahmen zu unterstützen, wurde eine Beurteilungsmatrix der Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektrotechnik für diese Zwecke abgewandelt (Tab. 1). Hierbei wird das Risiko eines Unfalles als die Relation zwischen der Schwere der möglichen Verletzung und der Wahrscheinlichkeit eines Benutzereingriffes beschrieben.
Das vom jeweiligen Arbeitsmittel ausgehende Risiko ist umso höher, je höher die Ziffer der Bewertungsmatrix ist. Grundsätzlich kann man aus der Matrix auch eine nicht ganz so detaillierte, aber für die Praxis ausreichende dreistufige Prioritätenliste ableiten.
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Zyklischer Eingriff bzw. stets zu erwarten |
Gelegentlicher Eingriff |
Eingriff möglich, aber nicht zu erwarten |
Schwere bis tödliche Unfälle |
9 |
8 |
6 |
Meldepflichtige Unfälle |
7 |
5 |
3 |
Bagatellunfälle |
4 |
2 |
1 |
Tab. 1: Beurteilungsmatrix
Der dringendste Handlungsbedarf besteht bei den Ziffern 7, 8 und 9; diese Maßnahmen sollten relativ kurzfristig angegangen werden. Nachdem diese Maßnahmen erledigt sind, wendet man sich den Arbeitsmitteln mit den Ziffern 4, 5 und 6 und danach den am niedrigsten bewerteten Arbeitsmitteln mit den Ziffern 1, 2 und 3 zu.
Ein solcher Stufenplan für die Umsetzung der Anforderungen dient einerseits der innerbetrieblichen Umsetzung und der klaren Aufgabenverteilung. Andererseits wird eine solche Vorgehensweise normalerweise auch von den Überwachungsbehörden akzeptiert und ist somit ein wichtiges Nachweisinstrument gegenüber den staatlichen Stellen.