Zusammenfassung
In Artikel 20a des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist der Umweltschutz (= Schutz der natürlichen Umwelt) als Staatsziel verankert. Umweltmanagement bedeutet, den betrieblichen Umweltschutz mittels eines Managementsystems systematisch zu praktizieren. D. h., Umweltschutz in die Ziele des Unternehmens zu integrieren, Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Umwelt zu planen, umzusetzen und deren Wirksamkeit sicherzustellen.
1 Umweltmanagement – warum?
Angesichts der Umweltproblematik und der Relevanz dieses Themas in der Öffentlichkeit ist ein vorsorgliches und offensives Umweltengagement für alle Unternehmen heute sowohl ökologisch als auch ökonomisch sinnvoll. Neben der Sinnhaftigkeit eines unternehmensspezifisch gestalteten Umweltmanagements bestehen auch Notwendigkeiten für einen Umweltschutz mit System – aber keine Verpflichtungen des Gesetzgebers für die Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS), wohl aber geeigneter Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Umwelt.
Die Notwendigkeiten resultieren einerseits aus der praktischen Erkenntnis, dass die umfangreichen Verpflichtungen, die sich aus dem Umweltrecht für ein Unternehmen ergeben, effektiv und effizient sowie sehr gut nachweisbar durch ein Managementsystem umgesetzt werden können. Da sich ein Umweltmanagement hervorragend in andere Managementsysteme (z. B. ein Qualitäts- oder Arbeitsschutz-Managementsystem) einbinden lässt, ist der Zusatzaufwand für das Anwenden und Aufrechterhalten eines Umweltschutzes mit System erfahrungsgemäß vertretbar. Die einschlägigen umweltschutzorientierten Gesetze und Verordnungen müssen in jedem Fall umgesetzt werden.
Andererseits erwarten und fordern immer mehr Kunden von ihren Auftragnehmern ein besonderes Engagement im Umweltschutz sowie teilweise auch den Nachweis eines wirksamen Umweltschutzes. Ein Beispiel dafür ist die petro-chemische Industrie. Hier fordern die Unternehmen von ihren Kontraktoren den Nachweis eines wirksamen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutz-Managementsystems (SGU) i. d. R. entsprechend dem Standard Sicherheits-Certifikat-Contraktoren (SCC) bzw. Sicherheits-Certifikat-Personaldienstleister (SCP).
Für einen wirksamen Umweltschutz sind aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken eines Unternehmens bzw. allgemein einer Organisationseinheit hinsichtlich der Querschnittsaufgabe, des Schutzes der natürlichen Umwelt, erforderlich. Sinnvollerweise geschieht dies in Form eines Umweltschutzmanagements. D. h., wesentliche Umweltaspekte werden in die Unternehmenspolitik integriert, messbare Umweltziele erarbeitet, deren systematische Umsetzung geplant, die Umsetzung entsprechend den Vorgaben durch die verantwortlichen Führungskräfte und Mitarbeiter betrieben und gelenkt, die Wirksamkeit der Umweltschutzaktivitäten und die Erreichung der Umweltziele ermittelt, bei Soll-Ist-Abweichungen Korrekturen und Verbesserungen vorgenommen und kontinuierlich nach Verbesserungsmöglichkeiten Ausschau gehalten.
2 Managen – Was ist das?
Bei einer zeitgemäßen Unternehmensführung werden heute alle wesentlichen betrieblichen Aufgaben "gemanagt". Damit kommt zum Ausdruck, dass sie Teil des Managementsystems oder der Managementsysteme des Unternehmens und damit Teil der Aufgaben der Führungskräfte sind. Managen bedeutet darüber hinaus, dass Managementmethoden zur Bewältigung dieser Aufgaben eingesetzt werden. Dies gilt selbstverständlich auch für den betrieblichen Umweltschutz.
Managen
Managen umfasst ganz allgemein das Ausrichten, Planen, Steuern, Initiieren, Kontrollieren und fortlaufendes Verbessern von Strukturen, Prozessen und Tätigkeiten.
Ihm liegt ein Regelkreis, der bekannte PDCA-Zyklus, zugrunde. Ein Kernpunkt des Managens ist somit die Abfolge
- Planen (plan): Wesentliche Aufgaben dabei sind Analyse der Ausgangssituation, Formulierung von Zielen und Erarbeitung eines Maßnahmenplanes.
- Umsetzen (do): Hier erfolgt die (ggf. pilotartige) Umsetzung der Maßnahmen – also die Realisierung entsprechend der Planung.
- Überprüfen/Bewerten (check): Bereits bei der Umsetzung beginnt die Überprüfung, ob die Maßnahmen geeignet und zielführend sind. Die Ergebnisse fließen in die Steuerung oder Lenkung der Umsetzung ein. Der Arbeitsschritt umfasst darüber hinaus die Ermittlung der Wirksamkeit der Maßnahmen sowie der Zielerreichung sowie die Bewertung des Ergebnisses.
- Handeln/Anwenden (act): Ausgehend von den Ergebnissen des dritten Schrittes werden bei einem positiven Ergebnis die Maßnahmen als Standard definiert. Bei Soll-Ist-Abweichungen werden dagegen Korrekturen und ein Verbesserungsprozess eingeleitet.
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht, dass gemanagte Aufgaben eine hohe Effektivität und Effizienz besitzen.
Auch der Umweltschutz sollte gemanagt werden
Um ein Gleichgewicht mit der natürlichen Umwelt zu erreichen, ein systematisches, umweltgerechtes Handeln aller Beschäftigten sicherzustellen und den betrieblichen Umweltstandard mit einem akzeptablen Aufwand weiter zu verbessern, sollte auch der Umweltschutz gemanagt werden.
3 Umweltschutz
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