Durch die Feststellung des Unfallorts lassen sich bestimmte lokale Unfallschwerpunkte ausfindig machen. Dies können einzelne Betriebsteile, aber auch – bei einer genaueren Betrachtung – spezielle Maschinen oder Anlagenteile sein. Dies wäre dann nicht mehr nur eine Feststellung des Unfallorts, sondern eine Betrachtung des Arbeitsbereichs. Der Unfallort ist nur bei Betrieben mit stationären Arbeitsplätzen zum Feststellen räumlicher Unfallkonzentrationen geeignet. Bei Betrieben mit häufigem örtlichen Wechsel (z. B. Bauwirtschaft) eignet sich dieses Kriterium nicht.

Abb. 1 ist zu entnehmen, dass sich deutlich mehr Unfälle in Halle A im Vergleich mit Halle B ereigneten. Hier müsste nun angesetzt und kritisch hinterfragt werden, warum dies so ist. Ist in beiden Hallen gleichviel gearbeitet worden? Sind die Tätigkeiten und Maschinen gleich?

In diesem Beispiel könnte eine weitere Aufschlüsselung, beispielsweise nach Maschinen, vorgenommen werden. Denkbar wäre z. B. das Eintragen der Unfälle in einen Lageplan der Hallen, auf denen die Arbeitsplätze oder Maschinen eingezeichnet sind.

Abb. 1: Unfallort

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