Durch dieses Unfallkriterium soll versucht werden, gefährliche (in diesem Fall: besonders unfallträchtige) Tätigkeiten zu entdecken. Dazu ist eine Einteilung der Tätigkeiten zum Zeitpunkt des Unfalls notwendig. Hier ist beispielsweise folgende Einteilung möglich:

 
0 Nicht klassifizierbar
1 Bedienen, Steuern, Ingangsetzen, Stillsetzen, Einrichten von Maschinen
2 Handhaben von Werkzeugen und Geräten
3 Handhaben von sonstigen Geräten und Hilfsmitteln
4 Gehen, steigen, klettern, springen
5 Heben, tragen, ablegen, stapeln, sortieren
6 Schieben, bewegen, festhalten, zurückhalten
7 Überwachen, beaufsichtigen, beobachten
8 Auseinander nehmen, zerlegen, zusammenfügen, instand setzen
9 Nebentätigkeiten (Pause, umkleiden, spielen, mitfahren etc.)

Diese Merkmale sind im Bedarfsfall zu ändern bzw. den Gegebenheiten anzupassen.

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