Bei Tod durch Arbeitsunfall haben die Hinterbliebenen Anspruch auf
- Sterbegeld,
- Erstattung der Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung[1]
- Hinterbliebenenrenten und
- Beihilfe.
Das Sterbegeld beträgt 1/7 der im Zeitpunkt des Todes geltenden jährlichen Bezugsgröße.
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