Bei Tod durch Arbeitsunfall haben die Hinterbliebenen Anspruch auf

  • Sterbegeld,
  • Erstattung der Kosten der Überführung an den Ort der Bestattung[1]
  • Hinterbliebenenrenten und
  • Beihilfe.

Das Sterbegeld beträgt 1/7 der im Zeitpunkt des Todes geltenden jährlichen Bezugsgröße.

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