Die entsprechende Betriebsverordnung ist der Eckpfeiler eines funktionierenden Fremdfirmen-Managements. Hier wird geregelt:

  • Art und Umfang der Auftragnehmererklärung,
  • Art und Umfang der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung,
  • Art, Umfang und Verantwortlichkeiten zur Unterweisung,
  • Pflichten des Auftragnehmers bzgl. der Sicherstellung seiner gesetzlichen Arbeitsschutzaufgaben,
  • Koordination bei Zusammenarbeit mit anderen Firmen,
  • Beachtung der Standards der Werksicherheit sowie des Brand- und Umweltschutzes.

Auch die darin einmal festgelegten Anforderungen bleiben für die meisten Auftragsvergaben identisch. Im Zusammenhang mit betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilungen oder Koordinations- und Unterweisungsaufgaben kann es zu individuellen Anpassungen kommen.

Durch das Einstellen des Dokuments in ein elektronisches Portal (Intranet) lassen sich die Dinge leicht verwalten und gewährleisten den Beteiligten vor allem einen raschen Zugriff sowie umfassenden Überblick.

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