Überblick

Betriebe haben die gesetzliche wie moralische Verpflichtung, alle erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung und Abwendung von Gesundheitsgefahren durchzuführen. Diese Schutzpflicht besteht uneingeschränkt für alle Personen, die sich auf einem Betriebsgelände befinden. Besonders häufig sind Mitarbeiter von Fremd- bzw. Partnerfirmen hiervon betroffen.

Um eine wirkungsvolle Erfüllung dieser Verpflichtung zu gewährleisten, ist ein konsequentes Fremdfirmen-Management Voraussetzung. Hier werden die notwendigen organisatorischen und prozessualen Parameter definiert und deren Umsetzung gesteuert. Eine Unternehmensleitung sollte dabei von dem Grundsatz geleitet sein: "Wir behandeln Fremde wie die eigenen Mitarbeiter!"

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