Ein effizienter organisatorischer Rahmen ist die Basis für effektive Unfallverhütung bei Fremdfirmen im Betrieb. Ein entsprechendes Fremdfirmen-Management bildet dabei den wichtigsten Eckpfeiler. Die darin verankerte Betriebsverordnung sollte Folgendes regeln:
- Art und Umfang der Auftragnehmererklärung,
- Art und Umfang der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung,
- Art, Umfang und Verantwortlichkeiten zur Unterweisung,
- Pflichten des Auftragnehmers bzgl. der Sicherstellung seiner gesetzlichen Arbeitsschutzaufgaben,
- Koordination bei Zusammenarbeit mit anderen Firmen,
- Beachtung der Standards der Werksicherheit, des Brandschutzes, des Umweltschutzes.
Das alles sollte in einer Datei, Broschüre o. Ä. unter der Überschrift "Sicherheitshinweise für Fremdfirmen" zusammengefasst und zugänglich gemacht werden. Vorbildliche Firmen haben entsprechende Internet- oder Intranetzugänge dafür geschaffen und stellen so die notwendige Informationssicherheit her.
Besonders klein-und mittelständische Betriebe, von denen die meisten ebenfalls eigene Internetauftritte haben, können hier gute Anregungen adaptieren.
Regeln, Verordnungen und Vereinbarungen bilden naturgemäß die Grundlage für die Standards der Praxis. Die Umsetzung allerdings erfordert Handeln und Controlling.
4.1 Prozessplanung und Controlling
Im Betriebsalltag ist die mangelnde Kontrolle der Fremdfirmen ein sicherheitsrelevantes Problem. Da kommen Arbeiter von Auftragsfirmen in den Betrieb, die keine auftragsspezifische Gefährdungsbeurteilung kennen und nicht entsprechend unterwiesen wurden. Häufig wissen sie nicht, wer ihr Koordinator vor Ort ist, führen mangelnde oder keine Schutzausrüstung mit, setzen unzureichende oder nicht geeignete Werkzeuge, Maschinen und Ausrüstung ein, sind der deutschen Sprache nicht mächtig oder Subunternehmer des Auftragnehmers. Schlimmstenfalls – und auch das ist Realität – treffen alle Punkte gleichzeitig zusammen.
Unumstritten liegt die Verantwortung zur Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten bei der Entsenderfirma. Aber solche Zustände signalisieren auch gravierende Mängel im Arbeitsschutzmanagement des Auftraggebers. Nicht zuletzt kann sich dieser gemäß dem "Hausherren-Prinzip" ebenso wenig aus der Verantwortung ziehen.
So ist durch klare Verantwortungsdelegation und reibungslosen Informationsfluss dafür zu sorgen, dass die Arbeitsschutzakteure handlungsfähig sind.
Im Einzelnen ist zu regeln,
- was und in welchem Umfang beauftragte Koordinatoren kontrollieren müssen,
- welche Aufsichtspflichten der (vorhandene) Werkschutz hat,
- die Kontrollfunktion der Sicherheitsfachkraft (ggf. über Koordinator und Werkschutz hinaus),
- die Kontrollpflicht der Führungskraft, in deren Bereich gearbeitet wird,
- ggf. die Einbindung und Beauftragung des jeweiligen Sicherheitsbeauftragten vor Ort,
- die grundsätzliche Ermächtigung und Ermutigung der Mitarbeiter, Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, die durch Fremdfirmen verursacht werden, umgehend zurückzumelden.
Abb. 1 zeigt einen beispielhaften Prozessablauf für den Umgang mit Fremdfirmen im Bereich der Arbeitssicherheit
Abb. 1: Prozessablauf für den Umgang mit Fremdfirmen im Bereich der Arbeitssicherheit
4.2 Information
Einer der häufig auftretenden Mängel in der Praxis ist der unzulängliche Informationsfluss zwischen den Beteiligten. Oft geben bereits die Koordinatoren die entsprechenden Instruktionen über Art, Umfang oder Ort der durchzuführenden Arbeiten nicht oder nur unvollständig weiter. Besonders die Betroffenen vor Ort – Bereichsführungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Mitarbeiter – sind überwiegend uninformiert und ahnungslos.
Hier gilt es, effiziente Handlungsanweisungen und organisatorische Strukturen vorzugeben:
- der für die Auftragsabwicklung/Projektdurchführung/als Koordinator beauftragte verantwortliche Mitarbeiter gibt die vom Auftragnehmer unterzeichnete Auftragnehmererklärung entlang der Verantwortlichenkette weiter;
- die Auftragnehmererklärung ist vor Ort bereitzuhalten und ihre Einhaltung damit auch stets kontrollierbar;
- ein einfaches, schnelles Rückmeldesystem (z. B. über Intranet, mündliche Rückmeldung, Hotline) gibt den Verantwortlichen direkt vor Ort Eingriffsmöglichkeit und stellt sicher, dass die hauptverantwortliche Person zeitnah Informationen für weiterführende Korrekturen (Nachbesserung des Arbeitsschutzes bis hin zur Baustellenstillegung) erhält;
- Sicherstellung, dass bereits bei Betriebseintritt der Fremdfirmenmitarbeiter, Gäste und Besucher der Empfang informiert ist und entsprechende Anweisungen für die Weiterleitung/Übergabe der Personen hat;
- Sicherstellung einer allgemeinen Erstunterweisung bei Betreten des Betriebsgeländes durch Einsatz von unterschiedlichsten Unterweisungsinstrumenten, wie Handzetteln, Merkblättern, PC-gestützten Frage-Antwort-Tests, Filmen, Kurzunterweisungen durch Werkschutz, Sammel-/Einzelbelehrungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitskontaktgespräch u. v. m. mit den wichtigsten Regeln und Informationen über z. B. Verhalten im Betrieb unterwegs, Verhalten im Brandfall, Einleitung von Erste-Hilfe...