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Warum dürfen Stehleitern nicht als Anlegeleitern verwendet werden?

Dipl.-Ing. Martin Köhler, Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
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Zusammenfassung

 
Überblick
  • Leitern sind eines der am häufigsten benutzten Arbeitsmittel. Sie werden verwendet, um höher gelegene Arbeitsplätze zu erreichen oder um von ihnen aus Arbeiten geringen Umfangs auszuführen.
  • Jährlich sind rund 20.000 meldepflichtige Leiterunfälle mit häufig schweren Verletzungen und z. T. bleibenden Körperschäden zu verzeichnen. Die weitaus meisten Leiterunfälle sind in falscher Handhabung begründet. Stehleitern sind mit einem hohen Anteil an allen Leiterunfällen beteiligt.
  • Die Verwendung einer Stehleiter als Anlegeleiter ist insbesondere aufgrund der Gefahr des Wegrutschens der Leiterfüße, des Leiterkopfes und der Beschädigung der Gelenke unzulässig!
  • Aufgrund der Formgebung der Leiterfüße können Stehleitern, die zusammengeklappt als Anlegeleitern benutzt werden, nicht die erforderliche Rutschhemmung aufweisen. Beim Betreten der untersten Stufe/Sprosse kommt es zur Überlastung der Gelenke. Dabei kann die Leiter nach hinten abkippen.
  • Aus der Betriebsanleitung des Herstellers müssen die wichtigsten Verhaltensregeln für die Leiterbenutzung hervorgehen, z. B. für die bestimmungsgemäße Benutzung der Stehleiter, aber auch das Verbot missbräuchlicher Nutzung. Eine Kurzfassung mit Piktogrammen muss an der Leiter dauerhaft vorhanden sein.
  • Der Arbeitgeber oder der von ihm beauftragte Vorgesetzte muss dafür sorgen, dass Beschäftigten die für die jeweilige Arbeitsaufgabe geeigneten Leitern zur Verfügung gestellt werden.
  • Die Beschäftigten sind verpflichtet, sich gemäß Weisungen und Unterweisungen sicherheitsgerecht zu verhalten und die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß zu verwenden.

1 Details

1.1 Definition

Leitern werden verwendet, um höher gelegene Arbeitsplätze zu erreichen oder um von ihnen aus Arbeiten geringen Umfangs auszuführen.

Bei Leitern im Sinne dieses Beitrags ...

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