Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
Zusammenfassung
- Leitern sind eines der am häufigsten benutzten Arbeitsmittel. Sie werden verwendet, um höher gelegene Arbeitsplätze zu erreichen oder um von ihnen aus Arbeiten geringen Umfangs auszuführen.
- Jährlich sind rund 21.743 Leiterunfälle mit häufig schweren Verletzungen und z. T. bleibenden Körperschäden zu verzeichnen. Stehleitern sind mit einem hohen Anteil an allen Leiterunfällen beteiligt.
- Die Verwendung einer Stehleiter als Anlegeleiter ist insbesondere aufgrund der Gefahr des Wegrutschens der Leiterfüße, des Leiterkopfes und der Beschädigung der Gelenke unzulässig!
- Aufgrund der Formgebung der Leiterfüße können Stehleitern, die zusammengeklappt als Anlegeleitern benutzt werden, nicht die erforderliche Rutschhemmung aufweisen. Beim Betreten der untersten Stufe/Sprosse kommt es zur Überlastung der Gelenke. Dabei kann die Leiter nach hinten abkippen.
- Aus der Betriebsanleitung des Herstellers müssen die wichtigsten Verhaltensregeln für die Leiterbenutzung hervorgehen, z. B. für die bestimmungsgemäße Benutzung der Stehleiter, aber auch das Verbot missbräuchlicher Nutzung. Eine Kurzfassung mit Piktogrammen muss an der Leiter dauerhaft vorhanden sein.
- Der Arbeitgeber oder der von ihm beauftragte Vorgesetzte muss dafür sorgen, dass Beschäftigten die für die jeweilige Arbeitsaufgabe geeigneten Leitern zur Verfügung gestellt werden.
- Die Beschäftigten sind verpflichtet, sich gemäß Weisungen und Unterweisungen sicherheitsgerecht zu verhalten und die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
1 Details
1.1 Definition
Leitern sind eines der am häufigsten benutzten Arbeitsmittel. Sie werden verwendet, um höher gelegene Arbeitsplätze zu erreichen oder um von ihnen aus Arbeiten geringen Umfangs auszuführen.
Bei Leitern handelt es sich um ortsveränderliche Aufstiege mit Stufen oder Sprossen, die mit Wangen oder Holmen verbunden sind.
Stehleitern sind zweischenklige freistehende Leitern, während Anlegeleitern zu ihrer Benutzung angelegt werden müssen.
1.2 Hintergrund
In der Praxis (z. B. auf Baustellen), ist häufig zu beobachten, dass Stehleitern nicht bestimmungsgemäß eingesetzt werden. Ein Schwerpunkt ist das sicherheitswidrige Benutzen von Stehleitern als Anlegeleitern. Meist geschieht dies durch die Beschäftigten in guter Absicht, um Zeit zu sparen, da keine geeigneten Anlegeleitern zur Verfügung stehen.
Die Folge können jedoch schwerste Absturzunfälle sein, die mit schweren und tödlich Verletzungen verbunden sein können.
Stehleitern müssen mit einer Betriebsanleitung versehen sein. Hersteller bzw. Importeure von Leitern sind verpflichtet, Leitern mit einer dauerhaft angebrachten Betriebsanleitung auszustatten. Aus der Betriebsanleitung müssen die wichtigsten Verhaltensregeln für die Leiterbenutzung hervorgehen, z. B. für
- die bestimmungsgemäße Benutzung der Stehleiter aber auch
- das Verbot vernünftigerweise vorhersehbarer missbräuchlicher Nutzung.
Diese Betriebsanweisung ist durch den Benutzer der Leiter unbedingt zu beachten!
Die Verwendung einer normalen Stehleiter als Anlegeleiter ist insbesondere aufgrund der Gefahr des Wegrutschens der Leiterfüße, des Leiterkopfes und der Beschädigung der Gelenke unzulässig!
Aufgrund der Formgebung der Leiterfüße können Stehleitern, die zusammengeklappt als Anlegeleitern benutzt werden, nicht die erforderliche Rutschhemmung aufweisen. Beim Betreten der untersten Stufe/Sprosse kommt es auch zur Überlastung der Gelenke. Dabei kann die Leiter nach hinten abkippen.
Nur wenn die Stehleiter ausdrücklich vom Hersteller auch für die Verwendung als Anlegeleiter ausgewiesen ist (z. B. bei Ausstattung mit besonderen Füßen), darf die Stehleiter auch in dieser Betriebsart eingesetzt werden. Das muss jedoch deutlich aus der Betriebsanweisung des Herstellers hervorgehen.
1.3 Unfall- und Berufskrankheitsgeschehen
Das Unfallgeschehen weist mit jährlich rund 21.743 Leiterunfällen und nicht selten schweren Verletzungen, z. T. mit bleibenden Körperschäden, auf eine hohe Gefährdung beim Umgang mit Leitern hin. Eine Vielzahl der Unfälle ereignet sich bei Arbeiten an baulichen Anlagen. Stehleitern sind mit einem hohen Anteil an allen Leiterunfällen beteiligt.
Neben technischen Ursachen, die heute nur noch einen sehr geringen Anteil am Unfallgeschehen ausmachen, ist insbesondere das Verhalten der Leiterbenutzer unfallursächlich.
So ereignete sich jeder 5. Unfall durch das übermäßige seitliche Hinauslehnen auf der Stehleiter. Weitere Unfallursachen liegen in dem ruckartigen Bewegen auf der Leiter, dem überhasteten Auf- oder Absteigen sowie dem nicht bestimmungsgemäßen Verwenden der Leiter (z. B. Nutzung von Stehleitern als Anlegeleitern).
1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber. Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert.
Diese Verantwortung beinhaltet die Pflicht, den Beschäftigten geeignete Arbeitsmittel (z. B. Leitern) zur Verfügung zu stellen.
Dabei sind die Vorschriften der Betriebssicherheitsvero...