Für alle AwSV-Anlagen – auch für nicht-prüfpflichtige – wird eine Anlagendokumentation gefordert. Die Dokumentation muss folgende Angaben enthalten (§ 43 AwSV):

  • Aufbau und Abgrenzung der Anlage,
  • eingesetzte Stoffe,
  • Bauart und Werkstoffe der einzelnen Anlagenteile,
  • Sicherheitseinrichtungen und Schutzvorkehrungen,
  • Löschwasserrückhaltung,
  • Standsicherheit.
 
Praxis-Tipp

Kurzer Steckbrief für Anlagen

Sinnvoll ist, für jede Anlage alle geforderten Informationen zusammenzufassen, da diese auf Verlangen der Behörde, den Sachverständigen und den Fachbehörden vorzulegen sind. Es empfiehlt sich, ein Blatt pro Anlage zu erstellen.

Ein Verzeichnis der Anlagen (Anlagenkataster) sollte zentral geführt und sowohl Umweltschutz- als auch Sicherheitsaspekte beinhalten. Software-Anwendungen zum Managen der betriebenen Anlagen erleichtern die Arbeit.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?