Die Verantwortung für den Arbeitsschutz im Unternehmen (Fürsorgepflicht) und damit auch für die Organisation der regelmäßigen Prüfungen von Arbeitsmitteln, ist eine der Grundpflichten des Arbeitgebers.[1] § 10 Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert diese Grundpflicht. Diese Verantwortung beinhaltet auch die Pflicht, die für die regelmäßigen Prüfungen erforderlichen zur Prüfung befähigten Personen festzulegen. Die notwendige Befähigung kann sehr unterschiedlich sein, je nachdem, um welches Arbeitsmittel es sich handelt.

Bei der Ermittlung der Prüffristen und der Prüfumfänge muss der Arbeitgeber Herstellerangaben und die Vorgaben des staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerks beachten. Diese Regelwerke geben auch Hinweise zur erforderlichen Qualifikation der zur Prüfung befähigten Personen.

Basis aller Festlegungen zu regelmäßigen Prüfungen ist die Gefährdungsbeurteilung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge