Überblick
  • Bildschirmarbeitsplätze sind heute in nahezu allen Betrieben selbstverständlich.
  • Der Arbeitgeber ist nach § 5 ArbSchG verpflichtet, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
  • Die Gefährdungsbeurteilung bringt primär einen Nutzen für das Unternehmen und stellt nur sekundär die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht dar.
  • Unfälle und Berufskrankheiten verursachen nicht nur persönliches Leid und hohe Soziallasten. Sie verursachen auch Fehlzeiten der Beschäftigten und Maschinenausfallzeiten, die finanzielle Belastungen für das jeweilige Unternehmen zur Folge haben.
  • Die Beschäftigten kennen die Gefährdungen und Belastungen, denen sie täglich ausgesetzt sind, am besten. Deshalb sollten sie unbedingt in die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung eingebunden werden. Sie können durch Mitarbeiterbefragungen, Mitarbeitergespräche im Rahmen von arbeitsplatzbezogenen Unterweisungen, in Sicherheits- und Gesundheitszirkeln und in gemeinsamen Arbeitsplatzbesichtigungen in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung eingebunden werden.
  • Die Einbindung der Beschäftigten ist nur erfolgreich in einer Unternehmenskultur, in der Sicherheitsmängel offen angesprochen und Verbesserungsvorschläge gemacht werden können.
  • Die Beteiligung der Beschäftigten Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei Bildschirmarbeitsplätzen schafft bei den Beschäftigten ein Bewusstsein für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
  • Maßnahmen, die im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung definiert werden, finden bei der Umsetzung und Einhaltung eine höhere Akzeptanz bei den Beschäftigten, wenn diese bei der Erarbeitung beteiligt wurden.
  • Es ist ein weit verbreiteter Trugschluss, dass es an Bildschirmarbeitsplätzen keine Unfall- oder Gesundheitsgefahren gibt bzw. geben kann.
 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Grundlage ist Anhang 6 Arbeitstättenverordnung. Praxisnahe Hilfen enthalten diverse BG-Informationen, z. B. DGUV-I 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze", DGUV-I 215-441 "Büroraumplanung"und die VBG-Broschürne "Büroarbeit – sicher, gesund und erfolgreich" sowie "Gesundheit im Büro – Fragen und Antworten".

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


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