1) Woran erkenne ich einen guten Stuhl?
Nicht am Preis und nicht am Design ist ein guter Bürostuhl erkennbar, sondern am dahintersteckenden Stuhlkonzept und den optionalen Möglichkeiten (Baukasten-Prinzip) alle Mitarbeiter abzudecken. Die Erfahrung zeigt, dass ein vergleichendes Ausprobieren, am besten unter fachkundiger Anleitung (z. B. auf Messen), schnell Klarheit bringt. Erste Kriterien:
- Ist eine fundierte Begründung für das verwendete Sitz-Konzept vorhanden?
- Bietet der Stuhl die individuelle Anpassung mit verschiedenen Gasfedern, Sitzpolstern und Armlehnen?
- Der Verstellbereich (Höhe, Federkraft, Sitztiefe usw.) sollte ausreichend sein und ggf. für kleine, große und schwere Mitarbeiter Lösungen anbieten.
2) Wir haben gute Stühle beschafft, aber die Mitarbeiter nutzen die Funktionen (z. B. dynamisches Sitzen) nicht und/oder sind nicht zufrieden. Was tun?
Oft fehlt einfach die Kenntnis von Sinn und Bedienung der Funktionen. Stühle sollten nur mit persönlicher Einweisung durch eine kundige Person übergeben werden, am besten nicht durch einen Fachberater des Lieferanten, sondern durch einen weitergebildeten Kollegen, der auch später noch Hilfestellung bei Fragen geben kann. Dafür kommen alle infrage, die bereit sind, sich mit Auswahl und Funktion von Bürostühlen zu beschäftigen und Kollegen entsprechend zu beraten, z. B. Sicherheitsbeauftragte und -fachkräfte. Gebrauchsanweisungen werden in aller Regel nicht gelesen und eine Dynamikfunktion, die am ersten Tag für immer abgestellt wird, weil die Federkraft nicht angepasst wurde, zahlt sich nicht aus.
3) Ein Mitarbeiter kommt mit einer ärztlichen Bescheinigung bzw. nach einer Behandlung wegen Rückenproblemen und beantragt einen "rückengerechten" Arbeitsstuhl. Was heißt das?
Begriffe, wie "ergonomisch" und "rückengerecht", sind in keiner Weise mit bestimmten Inhalten verknüpft oder geschützt. Unbedingt sollte, ggf. in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt, ergründet werden, was genau erforderlich ist. Auch hier ist Auswahl und Erprobung wichtig. Je exotischer (und damit auch teurer) ein Stuhl ist, desto größer ist die Gefahr, dass der (vorgeschädigte) Nutzer mit der Auswahl und Bedienung überfordert wird und damit wenig oder keinen Nutzen hat. Hilfreich ist es, wenn Beschäftigte in einer Reha-Maßnahme o. Ä. unter fachkundiger Anleitung Erfahrungen mit bestimmten Modellen sammeln konnten.
4) Ein Mitarbeiter möchte seinen Bürostuhl nicht benutzen, sondern einen Kniehocker, einen Sitzball o. Ä. Ist das erlaubt?
Solche Hilfsmittel können in bestimmten Fällen ihren Sinn haben, z. B. nach Bandscheibenbehandlungen o. ä. Vorfällen. Manchmal können sie dazu beitragen, dass Betroffene früher wieder arbeitsfähig werden. Der Betrieb sollte sich davon überzeugen, dass derjenige entsprechend eingewiesen ist, solche Sitzhilfen sicher zu benutzen (z. B. durch ein Stuhl-Sitz-Kompetenztraining). Dann ist der Versicherungsschutz kein Problem. Allerdings wird der Arbeitgeber in keinem Fall von der Verpflichtung entbunden, einen geeigneten konventionellen Stuhl vorzuhalten. Ein Ball ersetzt keinen Arbeitsdrehstuhl, er ergänzt ihn höchstens.
5) Überall ist zu lesen, dass Bewegungstraining die wichtigste Prävention in Bezug auf Rückenbeschwerden ist. Warum dann in Stühle investieren?
Ob und wie intensiv sich ein Mitarbeiter um sein körperliches Training kümmert, entzieht sich trotz lobenswerter Ansätze, z. B. im Rahmen von Gesundheitsmanagement mit Schrittzähler-Apps und Team-Wettbewerben, weitgehend dem Einfluss des Betriebs. Demgegenüber liegt die Beschaffung von dynamischen Sitzkonzepten, Sitz-Steh-Dynamik bzw. der gezielten Planung von Bürodynamik unmittelbar in der Verantwortung des Betriebs und kann so proaktiv einen Beitrag zur Gesunderhaltung leisten.