Zusammenfassung

 
Überblick

"Bei uns hat es noch nie gebrannt. Warum sollen wir also Feuerlöschübungen durchführen?" Haben Sie sich diese Frage so oder ähnlich auch schon gestellt?

  • Pro Jahr wird in Deutschland ein volkswirtschaftliches Vermögen von mehreren Mrd. Euro durch Feuer vernichtet. Jeder dritte Brand in der Industrie führt zu Sachschäden von mehr als 500.000 EUR. Weitere Schäden, die oft unterschätzt werden, können Verlust von Kunden und Marktanteilen oder qualifizierte Mitarbeiter sein.[1]
  • Die Feuerversicherung deckt Schäden an Gebäuden und Maschinen ab. Die Betriebsunterbrechungsversicherung deckt laufende Kosten und entgangene Gewinne ab (i. d. R. 12–36 Monate). Kunden, die zwischenzeitlich zur Konkurrenz abwandern und dort neue Geschäftsbeziehungen aufbauen oder Mitarbeiter, die aufgrund eines drohenden Arbeitsplatzverlustes den Arbeitgeber wechseln, werden von derartigen Versicherungen nicht abgedeckt.
  • Es gibt eigentlich in jedem Betrieb potenzielle Brandquellen. Elektrische Anlagen (z. B. Kaffeemaschinen, Produktionsmaschinen) können durch Defekte zur Brandquelle werden. Ebenfalls sind bestimmte Arbeitsprozesse, bei denen sich z. B. drehende Werkzeuge festsetzen und durch Reibung das Material entzünden oder Heißarbeiten und andere Wärmequellen mögliche Brandursachen. Fallen Ihnen weitere Beispiele aus Ihrem Betrieb ein?
  • Entstehungsbrände lassen sich fast immer mit einem Feuerlöscher gezielt löschen. Es ist daher wichtig, gerade die Entstehungsphase eines Brandes zu erkennen und dort die ersten Löschmaßnahmen zu unternehmen.
  • Voraussetzung für erfolgreiche Löschversuche mit Feuerlöschern ist nicht nur, dass geeignete und einsatzbereite Feuerlöscher vorhanden sind: Die Mitarbeiter müssen wissen, wo die entsprechenden Feuerlöscher sind, wofür sie eingesetzt und wie diese bedient werden.
  • Denken Sie auch daran, dass durch ein Feuer nicht nur Sachwerte vernichtet werden, sondern auch Personenschäden resultieren können. Personenschäden entstehen meistens nicht durch das eigentliche Feuer, sondern durch die Brandrauche. Ein Entstehungsbrand kann sich schnell zu einem größeren Feuer ausbreiten, wenn nicht gelöscht wird. Dann sind Löschversuche durch Mitarbeiter kaum noch möglich. Auch die Personengefährdung steigt mit der Größe eines Feuers und dessen Rauchentwicklung.
[1] Quelle: Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e. V., www.bvbf-brandschutz.de

1 Details

1.1 Definition

§ 22 Abs. 2 DGUV-V 1 "Grundsätze der Prävention" fordert, dass der Unternehmer eine ausreichende Anzahl seiner Mitarbeiter durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut machen muss.

Die Bedienung von Feuerlöscher ist nicht schwierig. Dennoch muss die richtige Anwendung geübt werden. Im Rahmen der Übung wird die richtige Handhabung der unterschiedlichen Feuerlöscher geschult. Dies muss regelmäßig erfolgen, damit die Anwendung für die Mitarbeiter vertraut ist. Sie sind somit in einer hektischen Phase eines Entstehungsbrandes eher in der Lage, die richtigen Handgriffe anzuwenden und ein Feuer zu löschen. Für viele Mitarbeiter ist es jedoch fast noch wichtiger, die Angst vor Feuerlöschern abzulegen, in dem sie einmal einen Feuerlöscher in die Hand nehmen, entsichern und auslösen.

Ein anschließender erfolgreicher Löschversuch trägt dann dazu bei, dass die Mitarbeiter später bei einem Entstehungsbrand nicht in Panik weglaufen, sondern sich an die Schulung erinnern und mit einem bereitgestellten Feuerlöscher einen Löschversuch unternehmen. I. d. R. sind diese Löschversuche so erfolgreich, dass meistens die Feuerwehr nicht mehr eingreifen muss. Ihre Sachwerte werden somit geschützt und mögliche Personenschäden vermieden.

1.2 Hintergrund

§ 10 Arbeitsschutzgesetz fordert, dass der Unternehmer Beschäftigte benennt, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.

Auch Abschn. 7.3 der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" beschreibt die Notwendigkeit, eine ausreichende Anzahl an Mitarbeitern in der Wirkweise und Handhabung von Feuerlöschern mindestens einmal jährlich praktisch zu unterweisen.

1.3 Schadensaufkommen

Es gibt jährlich ca. 600.000 Brände in Deutschland, bei denen etwa 600 Menschen sterben und es ca. 6.000 Schwerverletzte sowie ca. 60.000 Leichtverletzte gibt. Die entstandenen Sachschäden belaufen sich auf mehr als 5 Mrd. EUR. Diese Zahlen sind gute Gründe, sich im Betrieb mit vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen und mit der Bekämpfung von Entstehungsbränden auseinanderzusetzen.

Die Wahrscheinlichkeit in einem Unternehmen von einem Brand betroffen zu sein, lässt sich schon mit verhältnismäßig geringem Aufwand erheblich vermindern. Brandschutzübungen werden von mehr als der Hälfte aller deutschen Belegschaften vermisst und dabei brennt es jährlich in ca. 150.000 Betrieben. Die Möglichkeit, dass auch Ihr Betrieb betroffen sein kann, besteht also durchaus.

Nur die wenigsten Betriebe sind auf Bränd...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge