Die Verwendung von Atemschutzgeräten soll die Beschäftigten vor Atemgiften schützen und/oder eine schnelle und wirkungsvolle Rettung verunfallter Personen aus dem mit Atemgiften kontaminierten Gefahrenbereich ermöglichen. Eine betriebliche Schulung und Unterweisung der Beschäftigten erzeugt nur geringe Kosten und steht in keinem Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen (Verhütung von Vergiftungen, Unfällen und Erkrankungen).

Die Kosten für eine ordnungsgemäße Ausbildung bzw. Schulung für betriebliche Träger von umluftunabhängigem Atemschutz durch einen darauf spezialisierten Lehrgangsträger betragen zwischen 200 und 400 EUR inklusive der praktischen Übungen. Mit einer solchen Ausbildung kann der Arbeitgeber im Fall des Falles die Erfüllung seiner Organisationsverpflichtungen zum Gesundheits- und Arbeitsschutz nachweisen.

Bei einem schweren oder tödlichen Arbeitsunfall im Zusammenhang mit Atemschutz führt die Untersuchung durch die Ermittlungsbehörden in aller Regel zu einer längeren Unterbrechung der Arbeitsprozesse und damit zu Produktionsausfall. Nicht zu vernachlässigen ist darüber hinaus ein möglicher Imageschaden. Schwere Arbeitsunfälle werden in aller Regel von den Pressestellen der Polizeidirektionen und von der örtlichen oder überregionalen Presse veröffentlicht.

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