Zusammenfassung

 
Überblick
  • Atemschutzgeräte sind Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die den Träger vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützen.
  • Atemschutzgeräte werden z. B. in Bereichen benötigt, in denen

    • nicht genügend Sauerstoff vorhanden ist oder die Gefahr besteht, dass dieser durch den Eintrag von Luftschadstoffen verdrängt wird,
    • Luftschadstoffe in Konzentrationen auftreten können, die eine Schädigung der Gesundheit nach sich ziehen,
    • regelmäßig Atemgifte auftreten.
  • Bevor Atemschutzgeräte eingesetzt werden, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, welche Gefährdungen vorliegen und welche Atemschutzgeräte geeignet sind. Zudem müssen die Personen, die schwere Atemschutzgeräte tragen sollen, arbeitsmedizinisch untersucht werden, um ihre Tauglichkeit festzustellen.
  • Der Umgang mit Atemschutzgeräten, vor allem im Gefahrenfall, ist nicht alltäglich. Aus diesem Grund müssen Personen, die mit Atemschutzgeräten umgehen, theoretisch ausgebildet und regelmäßig von einem erfahrenen Ausbilder praktisch geschult und unterwiesen werden. Der Arbeitgeber ist auch dafür verantwortlich, dass nur geeignete und unterwiesene Mitarbeiter Tätigkeiten unter Atemschutz ausführen.
  • Werden diese Vorgaben vernachlässigt, steigt das Risiko eines unsachgemäßen Umgangs mit Atemschutzgeräten. Schwere gesundheitliche Schäden oder der Tod des Atemschutzträgers können die Folge sein. Im Schadensfall sind straf- oder zivilrechtliche Haftungsansprüche dem Arbeitgeber und seinen Verantwortlichen gegenüber die Regel.

1 Details

1.1 Definition

Atemschutzgeräte sind Persönliche Schutzausrüstungen (PSA), die den Träger vor dem Einatmen von Schadstoffen aus der Umgebungsatmosphäre oder vor Sauerstoffmangel schützen (Abschn. 3 DGUV-R 112-190).

Es werden Atemschutzgeräte für Arbeit, Rettung und Selbstrettung (Fluchtgeräte) unterschieden.

Nach ihrer Wirkungsweise unterscheidet man zwischen

  • Filtergeräten (abhängig von der Umgebungsatmosphäre wirkend) und
  • Isoliergeräten (unabhängig von der Umgebungsatmosphäre wirkend).

1.2 Hintergrund

Damit die Mitarbeiter mit Atemschutzgeräten im Bedarfsfall (Arbeits- oder Rettungseinsatz) sicher umgehen können, ist

  • eine fundierte theoretische Ausbildung erforderlich und
  • muss der Umgang mit diesen Geräten unbedingt regelmäßig geübt werden.

Art und Umfang der Ausbildung hängen dabei maßgeblich von der Art des Atemschutzes sowie des geplanten Einsatzes ab.

1.2.1 Gefährdungsbeurteilung

Vor Auswahl und Einsatz von Atemschutzgeräten muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Bezogen auf den Atemschutz muss dabei insbesondere ermittelt werden, ob Gefährdungen durch die Umgebungsatmosphäre vorliegen. Er muss für alle Arbeitsvorgänge feststellen, ob Sauerstoffmangel, Schadstoffe oder beides die Atemluft beeinflussen.

Nach Abwägung aller denkbaren Gefährdungen/Belastungen muss eingeschätzt werden, ob das vorliegende Risiko unter Einbeziehung der eventuell bereits vorhandenen Schutzmaßnahmen akzeptabel ist. Kann das Risiko für die Gesundheit oder das Leben des Arbeitnehmers nicht akzeptiert werden, sind weitere Maßnahmen zu treffen, die dieses auf ein vertretbares Maß senken. Der Arbeitgeber muss z. B. dafür sorgen, dass die Atemluft der Beschäftigten so viel Sauerstoff enthält und außerdem so frei von Schadstoffen ist, dass keine Beeinträchtigung der Gesundheit eintreten kann.

1.2.2 Auswahl des geeigneten Atemschutzes

Vor der Auswahl des Atemschutzes muss der Arbeitgeber nach PSA-Benutzungsverordnung das von ihm vorgesehene Atemschutzgerät bewerten, um festzustellen, ob es

  1. Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bietet, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen,
  2. für die am Arbeitsplatz vorliegenden Bedingungen geeignet ist, z. B. beengte Raumverhältnisse, klimatische Verhältnisse, Zusammenwirken mit anderen Persönlichen Schutzausrüstungen,
  3. den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten genügt.

Für die Auswahl des Atemschutzgerätes sind neben der Eignung des Trägers folgende Einsatzbedingungen von entscheidender Bedeutung:

  • Umgebungsatmosphäre, z. B. Sauerstoffgehalt, Art und Konzentration der Schadstoffe, Temperatur, Brand- und Explosionsgefahr;
  • Örtlichkeit, z. B. Art des Raumes, Bewegungsfreiheit;
  • Verwendungszweck, z. B. Arbeitsdauer, Rückzugszeit, Schwere der Arbeit, Rettung, Flucht.
 
Achtung

Unbekannte Einsatzbedingungen

Sind die Einsatzbedingungen nicht hinreichend bekannt, wie dies z. B. bei Erkundungsgängen, Brandbekämpfungs- und Rettungsarbeiten sowie bei Arbeiten in Behältern und engen Räumen der Fall sein kann, müssen Isoliergeräte verwendet werden.

Atemschutzgeräte mit Filtern schützen nicht bei Sauerstoffmangel. Bei weniger als 17 Vol.-% Sauerstoff in der Umgebungsatmosphäre dürfen sie nicht eingesetzt werden.

 
Achtung

Zusätzliche Belastung

Das Benutzen von Atemschutzgeräten ist immer mit einer zusätzlichen Belastung verbunden. Grundsätzlich gilt: SO VIEL SCHUTZ WIE NÖTIG, SO WENIG BELASTUNG WIE MÖGLICH!

1.2.3 Gebrauchsdauer

Die Gebrauchsdauer (bisher Tragezeitbegrenzung) soll eine Überbeanspruchung des Geräteträgers vermeid...

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