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Warum sollte unser Unternehmen das Thema psychische Bela ... / 1.1 Definitionen und Hintergrund

Oliver Walle
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Wichtig

Definitionen[1]

Unter psychischen Belastungen wird die "Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken" verstanden.

Die psychische Beanspruchung wird dagegen als die "unmittelbare (nicht die langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien" definiert.

Diese Trennung von Belastung und Beanspruchung wurde erstmals von den Arbeitswissenschaftlern Rohmert und Rutenfranz 1975 vorgenommen und gilt als grundlegendes Verständnis hinsichtlich der Betrachtung von Arbeitsbelastungen und den daraus resultierenden Folgen.

 
Achtung

Psychische Belastungen sind neutral

Psychische Belastungen sind demnach als neutral zu betrachten und führen nicht per se zu negativen Beanspruchungen. Die Folge können sowohl anregende als auch beeinträchtigende Effekte sein.

Arbeitgeber sind gemäß § 4 ArbSchG dazu angehalten, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Demnach sind auch gemäß § 5 ArbSchG die psychischen Belastungen zu beurteilen, jedoch nur im betrieblichen Kontext. Die rechtlichen Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung gelten allerdings nur im Hinblick auf die Beurteilung der Belastungen, nicht auf die der Beanspruchungen.

Der Betriebsrat ist gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei der Gefährdungsbeurteilung zu beteiligen. Er hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Regelung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, somit auch bei der Gefährdungsbeurteilung. Im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist dies v. a. bei der Aus...

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