In Bereichen, in denen es überschaubare, betrieblich bedingte Brandrisiken gibt, z. B. historische Arbeitsverfahren (Schmiedearbeiten, Holzbearbeitung mit Feuer usw.), pädagogische Bereiche (Lager- und Grillfeuer, Kerzen, Bastelarbeiten), Flämmarbeiten zur Oberflächenbehandlung oder im Gartenbau, ist es sinnvoll, neben den zugelassenen Feuerlöschern andere geeignete, unkomplizierte und wartungsfreie Löschmittel bereitzuhalten (je nach Einsatz: Wasser- oder Sandeimer, Löschdecke, Kübelspritze). Davon bleibt die Regelausstattung mit Feuerlöschern aber unberührt. Nach bestimmten Transportvorschriften (s. Ausrüstung der Fahrzeuge müssen auch auf betrieblich genutzten Fahrzeugen Feuerlöscher vorgehalten werden, z. B. wenn Benzinkanister für den Rasenmäher oder brennbare Flüssigkeiten oder Gase für die Betriebswerkstatt eingekauft werden. Ähnliches gilt für Montagearbeiten, die vor Ort – z. B. beim Kunden – vorgenommen werden (Heißarbeiten wie Trennen, Löten, Schweißen). Die dafür erforderlichen Löscher sollten zweckmäßigerweise in Listen zu Beschaffungs- und Wartungsfragen gemeinsam mit den üblichen im Gebäude befindlichen Löschern geführt werden, weil sie andernfalls leicht vergessen oder übersehen werden.

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