Dipl.-Ing. Andreas Terboven
Zusammenfassung
Brandschutz im Unternehmen ist kein Selbstzweck: Jedes Jahr wird in Deutschland ein Schaden von mehreren Milliarden Euro durch Brände verursacht. Etwa jeder dritte Brand in der Industrie führt nach Angaben der Versicherungswirtschaft zu Sachschäden von mehr als 500.000 EUR. Abgesehen von dem damit verbundenen menschlichen Leid und den Kosten sind auch viele dieser Betriebe wirtschaftlich bedroht.
Die Verantwortung für den Brandschutz liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Zu seiner Unterstützung muss bzw. kann er einen Brandschutzbeauftragten bestellen, der ihn aufgrund seiner Fachkunde berät und unterstützt.
1 Notwendigkeit von Brandschutzbeauftragten
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aus dem Arbeitsschutzrecht, insbesondere aber aus dem Baurecht erforderlich sein. Folgende Vorgaben können die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten notwendig machen:
Bauordnung für Gebäude besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten)
Insbesondere bei folgenden Sonderbauten werden Brandschutzbeauftragte gefordert:
- Industriebauten,
- Versammlungsstätten,
- Hochhäuser,
- Verkaufsstätten.
Brandschutzkonzept
Für ein Bauvorhaben wird durch einen Sachverständigen ein Brandschutzkonzept erstellt. Der Sachverständige kann im Brandschutzkonzept auch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten fordern.
Baugenehmigung
Als Auflage zur Erteilung einer Baugenehmigung kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten gefordert werden.
Vertragliche Vereinbarung
Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten kann auch aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen, z. B. mit Versicherungen, Kunden oder Lieferanten notwendig sein. Oftmals fordert der Sachversicherer einen Brandschutzbeauftragten bzw. gewährt Rabatte, wenn das versicherte Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten bestellt hat.
Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung
Gemäß ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" kann bei einer erhöhten Brandgefährdung die Benennung eines Brandschutzbeauftragten zweckmäßig sein. Beispiele von Bereichen und Tätigkeiten in Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung sind in der ASR A2.2 enthalten.
Gefährdungsbeurteilung
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen auch die Brandgefährdungen im Unternehmen ermittelt und bewertet werden. Die Ergebnisse sind Grundlage für den Aufbau einer geeigneten Brandschutzorganisation.
Sofern bei der Gefährdungsbeurteilung eine erhöhte Brandgefährdung ermittelt wird, kann die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten eine entsprechende Schutzmaßnahme darstellen.
2 Aufgabe des Brandschutzbeauftragten
Es ist die Aufgabe des Brandschutzbeauftragten, den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement zu beraten und zu unterstützen.
Die konkreten Aufgaben sollten vom Unternehmer gemeinsam mit dem Brandschutzbeauftragten entsprechend den betrieblichen Anforderungen (u. a. unter Zuhilfenahme der Gefährdungsbeurteilung) in einem Bestellungsschreiben festgelegt werden.
Dies können beispielsweise sein:
- Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung,
- Mitwirken bei Beurteilungen von Brand- und Explosionsgefahren an Arbeitsplätzen,
- Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen,
- Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen,
- Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen,
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen,
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel,
- Kontrollieren von Flucht- und Rettungsplänen, Feuerwehrplänen, Alarmplänen usw., ggf. Aktualisierung veranlassen,
- Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen,
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen,
- Unterstützen bei den Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz sowie Aus- und Fortbildung der Brandschutzhelfer,
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, eingehalten werden.
Eine ausführliche Auflistung möglicher Tätigkeitsfelder ist in der DGUV-I 205-003 enthalten.
3 Qualifikation von Brandschutzbeauftragten
3.1 Auswahl geeigneter Personen
Der Brandschutzbeauftragte sollte über gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse sowie Kenntnisse über betriebliche Abläufe und Gefahren verfügen.
Brandschutzbeauftragte sollten mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen.
Brandschutzbeauftragte sollten ferner ein angemessenes technisches Verständnis, eine ausreichende Kommunikationsstärke und eine hohe Zuverlässigkeit haben. Dies ist deshalb wichtig, weil Brandschutzbeauftragte mit Beschäftigten, Vorgesetzten, dem Unternehmer sowie Behörden und Versicherungen kommunizieren müssen.
3.2 Besondere Anforderungen bei erhöhter Brandgefährdung
Für Betriebe mit erhöhter Brandgefährdung kann darüber hinaus für Brandschutzbeauftragte eine besondere Qualifikation sinnvoll sein, z. B.:
- Personen mit feuerwehrtechnischer Ausbildung,
- Absolventinnen oder Absolventen der Ausbildung Werkfeuerwehrmann/-frau,
- Fachkräfte für Arbeitssicher...