Zu den Aufgaben des Laserschutzbeauftragten gehören:

  • die Beratung des Unternehmers und der verantwortlichen Vorgesetzten in Fragen des Laserschutzes bei der Beschaffung und Inbetriebnahme von Lasereinrichtungen und die Festlegung der betrieblichen Schutzmaßnahmen;
  • Überwachung des sicheren Betriebs der Lasereinrichtungen;
  • die fachliche Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung;
  • die Mitwirkung bei der Unterweisung der Beschäftigten an Lasereinrichtungen und in Laserbereichen über Gefahren und Schutzmaßnahmen;
  • die Mitwirkung bei der Prüfung von Lasereinrichtungen;
  • die Überwachung der Einhaltung der Sicherheits- und Schutzmaßnahmen, insbesondere der ordnungsgemäßen Benutzung der Augenschutzmittel, Abgrenzung und Kennzeichnung der Laserbereiche;
  • die Information des Unternehmers, der verantwortlichen Vorgesetzten und der Sicherheitsfachkraft über Mängel und Störungen an Lasereinrichtungen;
  • die innerbetriebliche Mitteilung und Untersuchung von Unfällen durch Laserstrahlung in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsfachkraft.
 
Achtung

Bestellung des Laserschutzbeauftragten

Werden mehrere Laserschutzbeauftragte bestellt, muss der Zuständigkeitsbereich in der Bestellung festgelegt werden. Der Laserschutzbeauftragte kann auch extern bestellt werden.

Der Laserschutzbeauftragte untersteht direkt dem Arbeitgeber und ist in der Anwendung seiner sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei.

Die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten kann über die zuständige Berufsgenossenschaft erfolgen oder extern.

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