- Verantwortung für Ausbau, Neubau, Betrieb und Unterhaltung der natürlichen und künstlichen Binnenwasserstraßen sowie der Seewasserstraßen von Ost- und Nordsee von der Küstenlinie bis zur 12-Seemeilen-Grenze,
- Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern sowie Rückhaltebecken,
- Kontrollieren von schwimmenden und feststehenden Schifffahrtszeichen sowie Pegelanlagen,
- Inspektion, Wartung und Instandhaltung von Wasserstraßen (Flüsse und Kanäle) und Wasserbauten (z. B. Molen, Bunen),
- Koordinierung von Aufgaben der Schifffahrt, des Naturschutzes und von fremdenverkehrlichen Nutzungen,
- Durchführung und Auswertung gewässerkundlicher Messungen (z. B. Wasserstände und -tiefen), Peilungen und Nivellierungen.
Berufsgruppen
Im Rahmen des o. g. Geltungsbereichs ist das Professiogramm vorrangig auf nachstehende Berufsgruppen anwendbar:
- Wasserbauer,
- Wasserbauwerker,
- Meliorationsfacharbeiter,
- Brunnenbauer,
- Eichgehilfe im Schiffseichdienst, Schleusendienst,
- Schutenführer.
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