• Verantwortung für Ausbau, Neubau, Betrieb und Unterhaltung der natürlichen und künstlichen Binnenwasserstraßen sowie der Seewasserstraßen von Ost- und Nordsee von der Küstenlinie bis zur 12-Seemeilen-Grenze,
  • Betreiben und Unterhalten von Talsperren, Speichern sowie Rückhaltebecken,
  • Kontrollieren von schwimmenden und feststehenden Schifffahrtszeichen sowie Pegelanlagen,
  • Inspektion, Wartung und Instandhaltung von Wasserstraßen (Flüsse und Kanäle) und Wasserbauten (z. B. Molen, Bunen),
  • Koordinierung von Aufgaben der Schifffahrt, des Naturschutzes und von fremdenverkehrlichen Nutzungen,
  • Durchführung und Auswertung gewässerkundlicher Messungen (z. B. Wasserstände und -tiefen), Peilungen und Nivellierungen.

Berufsgruppen

Im Rahmen des o. g. Geltungsbereichs ist das Professiogramm vorrangig auf nachstehende Berufsgruppen anwendbar:

  • Wasserbauer,
  • Wasserbauwerker,
  • Meliorationsfacharbeiter,
  • Brunnenbauer,
  • Eichgehilfe im Schiffseichdienst, Schleusendienst,
  • Schutenführer.
[1] Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes WSV.de (Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund).

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