Nachstehende Vorhaben unterliegen nach § 16h Abs. 2 einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung:
Legende:
Nr. | = | Nummer des Vorhabens (unter Bezugnahme auf Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung) |
Vorhaben | = | Art des Vorhabens mit gegebenenfalls Größen- oder Leistungswerten nach § 16h Abs. 2 |
X in Spalte "Art der UVP" | = | Vorhaben ist UVP-pflichtig |
A in Spalte "Art der UVP" | = | Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls |
S in Spalte "Art der UVP" | = | Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls |
Nr. | Vorhaben | Art der UVP |
13 | Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers |
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13.1 | Errichtung und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die |
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13.1.1 | für organisch belastetes Abwasser von 9 000 kg/d oder mehr biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder für anorganisch belastetes Abwasser von 4 500 m³ oder mehr Abwasser in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser) ausgelegt ist | X |
13.1.2 | für organisch belastetes Abwasser von 600 bis zu 9 000 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder für anorganisch belastetes Abwasser von 900 bis zu 4 500 m³ in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser) ausgelegt ist | A |
13.1.3 | für organisch belastetes Abwasser von 120 bis 600 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder für anorganisch belastetes Abwasser von 10 bis 900 m³ in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser) ausgelegt ist | S |
13.2 | Intensive Fischzucht mit Einbringen oder Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer |
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13.2.1 | von mehr als 1 000 t Fischertrag pro Jahr | X |
13.2.2 | von 100 t bis einschließlich 1 000 t Fischertrag pro Jahr | A |
13.3 | Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen von |
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13.3.1 | 10 Mio. m³ oder mehr Wasser | X |
13.3.2 | 100 000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ Wasser | A |
13.3.3 | weniger als 100 000 m³ Wasser, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind | S |
13.4 | Tiefbohrung zum Zwecke der Wasserversorgung ab einer Tiefe von 100 m | S |
13.5 | Wasserwirtschaftliches Projekt in der Landwirtschaft, einschließlich Bodenbewässerung oder Bodenentwässerung |
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13.5.1 | sofern es sich um eine Gewässerbenutzung handelt | entspricht Nr.13.3 |
13.5.2 | sofern es sich um einen Gewässerausbau handelt | entspricht Nr.13.16 |
13.6 | Bau eines Stauwerkes oder einer sonstigenAnlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung von Wasser, wobei |
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13.6.1 | 10 Mio. m³ oder mehr Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden | X |
13.6.2 | weniger als 10 Mio. m³ Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden | A |
13.7 | Umleitung von Wasser aus einem Flusseinzugsgebiet in ein anderes, ausgenommen Transport von Trinkwasser in Rohrleitungsanlagen, mit einem Volumen von |
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13.7.1 |
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X |
13.8 | Flusskanalisierungs- und Stromkorrekturarbeiten | A |
13.9 | Bau eines Hafens für die Binnenschifffahrt, wenn der Hafen für Schiffe mit |
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13.9.1 | mehr als 1 350 t zugänglich ist | X |
13.9.2 | 1 350 t oder weniger zugänglich ist | A |
13.12 | Bau eines sonstigen Hafens, einschließlich Fischerei- oder Yachthafens, oder einer infrastrukturellen Hafenanlage
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A |
13.13 | Bau eines Deiches oder Dammes, der den Hochwasserabfluss beeinflusst | A |
13.14 | Bau einer Wasserkraftanlage | A |
13.15 | Baggerung in Flüssen oder Seen zur Gewinnung von Mineralien | A |
13.16 | Sonstige Ausbaumaßnahmen mit Ausnahme kleinräumiger, naturnaher Umgestaltungen von Fließgewässern, wie der Beseitigung von Bach- und Grabenverrohrungen | A |
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