Nr. |
Vorhaben |
Art der UVP |
13 |
Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers |
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13.1 |
Errichtung und Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage, die |
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13.1.1 |
für organisch belastetes Abwasser von 9 000 kg/d oder mehr biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder für anorganisch belastetes Abwasser von 4 500 m³ oder mehr Abwasser in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser) ausgelegt ist |
X |
13.1.2 |
für organisch belastetes Abwasser von 600 bis zu 9 000 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder für anorganisch belastetes Abwasser von 900 bis zu 4 500 m³ in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser) ausgelegt ist |
A |
13.1.3 |
für organisch belastetes Abwasser von 120 bis 600 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder für anorganisch belastetes Abwasser von 10 bis 900 m³ in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser) ausgelegt ist |
S |
13.2 |
Intensive Fischzucht mit Einbringen oder Einleiten von Stoffen in oberirdische Gewässer |
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13.2.1 |
von mehr als 1 000 t Fischertrag pro Jahr |
X |
13.2.2 |
von 100 t bis einschließlich 1 000 t Fischertrag pro Jahr |
A |
13.3 |
Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen von |
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13.3.1 |
10 Mio. m³ oder mehr Wasser |
X |
13.3.2 |
100 000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³ Wasser |
A |
13.3.3 |
weniger als 100 000 m³ Wasser, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind |
S |
13.4 |
Tiefbohrung zum Zwecke der Wasserversorgung ab einer Tiefe von 100 m |
S |
13.5 |
Wasserwirtschaftliches Projekt in der Landwirtschaft, einschließlich Bodenbewässerung oder Bodenentwässerung |
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13.5.1 |
sofern es sich um eine Gewässerbenutzung handelt |
entspricht Nr.13.3 |
13.5.2 |
sofern es sich um einen Gewässerausbau handelt |
entspricht Nr.13.16 |
13.6 |
Bau eines Stauwerkes oder einer sonstigenAnlage zur Zurückhaltung oder dauerhaften Speicherung von Wasser, wobei |
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13.6.1 |
10 Mio. m³ oder mehr Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden |
X |
13.6.2 |
weniger als 10 Mio. m³ Wasser zurückgehalten oder gespeichert werden |
A |
13.7 |
Umleitung von Wasser aus einem Flusseinzugsgebiet in ein anderes, ausgenommen Transport von Trinkwasser in Rohrleitungsanlagen, mit einem Volumen von |
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13.7.1 |
- 100 Mio. m³ oder mehr Wasser pro Jahr, wenn durch die Umleitung Wassermangel verhindert werden soll, oder
- 5 % oder mehr des Durchflusses, wenn der langjährige durchschnittliche Wasserdurchfluss des Flusseinzugsgebietes, dem Wasser entnommen wird, 2 000 Mio. m³ übersteigt
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X |
13.8 |
Flusskanalisierungs- und Stromkorrekturarbeiten |
A |
13.9 |
Bau eines Hafens für die Binnenschifffahrt, wenn der Hafen für Schiffe mit |
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13.9.1 |
mehr als 1 350 t zugänglich ist |
X |
13.9.2 |
1 350 t oder weniger zugänglich ist |
A |
13.12 |
Bau eines sonstigen Hafens, einschließlich Fischerei- oder Yachthafens, oder einer infrastrukturellen Hafenanlage
- in Schutzgebieten nach Nummern 2.3.1 und 2.3.2 der Anlage 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung,
- in Schutzgebieten nach Nummern 2.3.4 bis 2.3.6 der Anlage 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Ausnahme von Marinas unter 50 Liegeplätzen oder von infrastrukturellen Hafenanlagen mit einer zulässigen Grundfläche unter 0,5 ha und
- in sonstigen Gebieten mit Ausnahme von Marinas unter 100 Liegeplätzen oder von infrastrukturellen Hafenanlagen mit einer zulässigen Grundfläche unter 1 ha.
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A |
13.13 |
Bau eines Deiches oder Dammes, der den Hochwasserabfluss beeinflusst |
A |
13.14 |
Bau einer Wasserkraftanlage |
A |
13.15 |
Baggerung in Flüssen oder Seen zur Gewinnung von Mineralien |
A |
13.16 |
Sonstige Ausbaumaßnahmen mit Ausnahme kleinräumiger, naturnaher Umgestaltungen von Fließgewässern, wie der Beseitigung von Bach- und Grabenverrohrungen |
A |