Der Senat wird ermächtigt, zur schadlosen Versickerung des auf Wohngrundstücken anfallenden Niederschlagswassers durch Rechtsverordnung die Voraussetzungen zu regeln, unter denen die Niederschlagswasserversickerung erlaubnisfrei ist, und dabei
1. |
die zur schadlosen Versickerung geeigneten Anlagen zu bestimmen sowie |
2. |
Anforderungen an die Beschaffenheit des zu versickernden Niederschlagswassers zu stellen. |
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