In den Küstengewässern ist eine Erlaubnis oder Bewilligung nicht erforderlich für
1. |
das Einbringen von Geräten für Zwecke der Fischerei und der Forschung, |
2. |
das Einleiten von Grund-, Quell- und Niederschlagswasser, sofern es nicht Stoffe enthält, die Eigenschaften der Küstengewässer nachteilig verändern können. |
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