(1) Für die Bewilligung gilt § 17 entsprechend.

 

(2) Für die durch die Bewilligung verliehene Rechtsstellung finden die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts über den Schutz des Eigentums entsprechende Anwendung.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge