1.1 Definition
Stehpulte sind einzelne Möbelstücke oder Einrichtungen, die in Verbindung mit anderen Möbelstücken (i. d. R. Tische) dazu dienen, bei ansonsten sitzender Tätigkeit Haltungswechsel herbeizuführen, ohne die eigentliche Tätigkeit zu unterbrechen. Dadurch werden einseitige Belastungen vermieden (Sitz-Steh-Dynamik).
1.2 1.2 Hintergrund
Hinsichtlich der körperlichen Beanspruchung bedeutet Bildschirmarbeit ständiges Sitzen sowie Bewegungsmangel und damit eine einseitige körperliche Beanspruchung. Der Computer übernimmt heutzutage viele Arbeiten, für die man sich früher noch in Bewegung setzen musste: Ein 2-maliger Mausklick ersetzt beispielsweise die Suche nach einer Akte und damit den Gang zum Regal. Langes Sitzen kann verschiedene Beschwerden wie Nackenschmerzen, Rückenschmerzen oder schmerzende Beine verursachen. Auch Ermüdungserscheinungen treten häufig auf. Durch zwischenzeitliches Stehen werden die Bandscheiben entlastet, die Durchblutung wird gefördert. Ermüdungserscheinungen und Beschwerden können damit vorgebeugt werden. Als gesundheitsfördernd gelten 2 bis 4 Haltungswechsel pro Stunde, wobei häufige kurze Haltungswechsel günstiger als lange Sitz- oder Stehphasen sind. Wechselnde Arbeitshaltungen sollten also das Ziel sein, wobei jeder die Schwerpunkte letztlich nach seinen eigenen Bedürfnissen setzen sollte.
An einem Steharbeitsplatz lassen sich viele Tätigkeiten durchführen, wie z. B. Akten durchsehen, Telefonate führen oder die Post erledigen. Der Nutzeffekt von Stehpulten ist dann am höchsten, wenn der Steharbeitsplatz direkt in den persönlichen Arbeitsbereich integriert wird. Dadurch ist er stets präsent, durch einfaches Aufstehen verfügbar und animiert zur Nutzung. Der Nutzen von Stehpulten wird gesteigert, wenn neben der Verhältnisprävention (Bereitstellen des Stehpultes) auch eine gezielte Verhaltensprävention (Förderung der Bereitschaft zur Nutzung des Angebots) betrieben wird. Entsprechend den am Arbeitsplatz vorzufindenden Bedingungen, können Sie folgende Arten von Stehpulten einsetzen:
- Integrierte Stehpulte: auf dem Schreibtisch befestigte senkrechte Ständer, an denen – i. d. R. drehbar – ein Arm mit der Arbeitsfläche befestigt ist.
- Pultaufsätze für den Schreibtisch: Pultaufsätze lassen sich ebenso wie integrierte Stehpulte in den Arbeitsbereich einfügen, benötigen allerdings relativ viel Platz auf dem Schreibtisch und werden deshalb häufig nur eingeschränkt genutzt. Die Kosten für Pultaufsätze sind gering.
- Schreibtischintegrierte Lösungen: Neuere Schreibtischmodelle bieten die Möglichkeit rechts oder links an der Stirnseite des Tisches Pultplatten oder Theken anzubringen.
- Freistehende Stehpulte: Separate Stehpulte werden oft vom Schreibtisch entfernt und z. B. am Fenster platziert. Der Gang dorthin fördert zwar die Bewegung, führt aber oft dazu, dass das Pult seltener genutzt wird. Wenn das Stehpult jedoch direkt neben dem Schreibtisch steht, kann es auch zum Telefonieren und für sonstige Tätigkeiten unmittelbar genutzt werden.
1.3 Unfall- und Berufskrankheitsgeschehen
Die häufigsten muskulären Beschwerden Beschäftigter im Bürobereich sind Nacken- und Kopfschmerzen, Nacken-Schulter-Arm-Syndrome oder Kreuz- und Rückenschmerzen. Die Arbeitsbedingungen, die mit diesen Beschwerden verbunden sind, wurden in den vergangenen Jahrzehnten intensiv untersucht. Als Risikofaktoren für muskuloskeletale Beschwerden wurden die folgenden Belastungen identifiziert:
- unzureichende Arbeitsmittel und Möbel (v. a. von Arbeitstisch und Stuhl),
- ungünstige Positionierung der Hauptarbeitsmittel Tastatur und Bildschirm,
- fehlende Systemergonomie (Abstimmung der Arbeitsmittel und Möbel und Anpassung an die Arbeitsumgebung),
- ungünstige Arbeitsaufgabe mit repetitiven Bewegungsabläufen,
- zu lange tägliche Arbeitszeit am Bildschirm mit zu wenigen Pausen und geringen Haltungswechseln.
Weiterhin kann häufiges, ununterbrochenes und v. a. falsches Sitzen zu Beeinträchtigungen des Binde- und Stützgewebes, des Herz- und Kreislaufsystems sowie des Nervensystems führen.
1.4 Verantwortung von Arbeitgeber und Führungskräften
Die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt immer der Arbeitgeber (§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Sie wird aber im Rahmen einer Pflichtenübertragung in vielen Unternehmen zumindest teilweise an die Führungskräfte delegiert (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen zum Arbeitsschutz festzulegen. Dazu gehört auch die ergonomische Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen. Spätestens wenn vermehrt über Beschwerden am Arbeitsplatz geklagt wird, die mit diesem in Verbindung gebracht werden, ist Handlungsbedarf gegeben. Besser ist natürlich der präventive Einsatz von Stehpulten um seinen Arbeitgeberpflichten nachzukommen.
1.5 Folgen von Verstößen
Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz können Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 EUR nach sich ziehen. Allerdings besteht keine explizite Pflicht zur Bereitstellung von Stehpulten. Jedoch muss die Arbeitsplatzgestaltung den Bedürfnissen der Menschen entsprechen. Das gilt insbesondere für Beschäftigte mit körperlichen Einschränkungen.
1.6 Kosten und Nutzen der Schutzmaßnahme
Die Kosten für Ste...