Dipl.-Ing. Dirk Rittershaus
1.1 Definition
Das Arbeitszeitgesetz definiert Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Die Arbeitszeiten mehrerer Arbeitgeber müssen dabei zusammengerechnet werden. Im Bergrecht gilt für "Arbeiten unter Tage", dass die Ruhepausen zur Arbeitszeit gezählt werden.
1.2 Hintergrund
Das Arbeitszeitgesetz verfolgt das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern zu gewährleisten. Dafür werden die Arbeitszeiten und Pausen- bzw. Ruhezeiten in einem sehr engen Rahmen festgelegt. Würde es keine gesetzlichen Regelungen geben, dann würden durch eine ggf. stark zunehmende Arbeitszeit die Unfallzahlen und die arbeitsbedingten Erkrankungen zunehmen.
Das Arbeitszeitgesetz legt Obergrenzen für die Arbeitszeit fest:
- Die tägliche Arbeitszeit beträgt generell maximal 8 Stunden.
- Die tägliche Arbeitszeit darf um 2 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Monaten erreicht wird, dass die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt.
- Nacht- und Schichtarbeit muss entsprechend gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen festgelegt werden.
- Die Arbeitszeit bei Nachtarbeit darf um 2 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 1 Monat erreicht wird, dass die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt.
- Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen darf grundsätzlich nicht gearbeitet werden.
Das Arbeitszeitgesetz nennt Ausnahmen, bei denen Abweichungen zur generellen Arbeitszeitregelung möglich sind. Dabei wird verschärft darauf geachtet, dass Ersatzmaßnahmen getroffen werden, die die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeiter gewährleisten:
- Die generelle Arbeitszeit darf verlängert werden, wenn ein regelmäßiger und umfangreicher Anteil Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ist (das gilt auch für Nachtarbeit).
- Es ist auch möglich, dass ein anderer Ausgleichszeitraum festgelegt wird.
- Sofern Abweichungen zugelassen sind, darf die wöchentliche Arbeitszeit im Zeitraum von 6 bzw. 12 Monaten im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden betragen.
- Sonn- und Feiertagsarbeit ist im Rahmen gesondert aufgeführter Regelungen erlaubt.
Das Arbeitszeitgesetz unterscheidet Ruhepausen und Ruhezeit:
- Ruhepausen (Pausen) sind die Zeiten, die die tägliche Arbeitszeit unterbrechen. Die Pausenzeit beträgt bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit 30 Minuten (darf in zwei Zeitblöcke von je 15 Minuten geteilt werden) und bei mehr als 9 Stunden Arbeitszeit 45 Minuten. Damit eine sichere und gesunde Arbeit ermöglich wird, darf nicht länger als 6 Stunden ohne Pause gearbeitet werden.
- Ruhezeit ist die Zeit, die den Mitarbeitern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit zu ermöglichen ist. Die Ruhezeit beträgt generell mindestens 11 Stunden, kann in Ausnahmefällen aber verkürzt werden.
1.3 Vorteile für Unternehmer und Mitarbeiter
Vorteile für den Unternehmer
- Die Forderungen des Arbeitszeitgesetzes sind für den Unternehmer eine Kalkulationsgrundlage, um die erforderliche Mitarbeiterzahl festzustellen.
- Die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes ist ein Beitrag zur dauerhaften Gesunderhaltung der Mitarbeiter. Darüber hinaus erfolgt die Arbeit konzentrierter und damit sicherer.
- Für anfallende Mehrarbeiten gibt es Möglichkeiten, die tägliche Arbeitszeit zu erhöhen. Zu Schwachlastzeiten wird die geleistete Mehrarbeit dann wieder ausgeglichen.
Vorteile für die Mitarbeiter
- Das Arbeitszeitgesetz leistet einen aktiven Beitrag zum Schutz der Mitarbeiter. Einen 10-Stunden-Arbeitstag bei einer 6-Tage-Woche gab es um 1900. Im Jahr 1955/56 wurde die 5-Tage-Woche eingeführt und seit 1990 gibt es in vielen Betrieben sogar die 35-Stunden-Woche.
- Geleistete Mehrarbeit bedeutet einen (theoretischen) Anspruch auf Ausgleichszeiten innerhalb festgelegter Zeiträume. Mehrarbeit darf nicht als Mehreinnahme gesehen werden. Es besteht dennoch die Möglichkeit, dass z. B. tarifvertraglich vereinbart wird, dass geleistete Mehrarbeit vergütet wird. Durch die Vergütung der Mehrarbeit wird diese Arbeitszeit weiterhin im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes berücksichtigt.
Auszahlung von Überstunden
Wer dauerhaft Mehrarbeit leistet, würde durch die ausbezahlten Überstunden nur das Geld erhalten, das im Alter benötigt wird, um die Gesundheitsschäden zu finanzieren. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist eine Auszahlung nicht zu empfehlen.
- Schichtarbeit ist nur dann gesundheitlich erträglich, wenn gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt werden. Dies fordert das Arbeitszeitgesetz. Der "Leitfaden: Arbeits- und Betriebszeiten flexibel gestalten" enthält ein Beispiel, das aufzeigt, wie dies erreicht werden kann.
- Die Festlegung und Einhaltung der vorgeschriebenen Ruhezeiten trägt dazu bei, dass Unfälle vermieden werden.
Freizeitverhalten
Die gesetzlichen Ruhezeiten regeln nicht das Freizeitverhalten. Wer dauerhaft Schlafmangel hat, erhöht wiederum das Potenzial zu mehr Unfällen bzw. zu einer Zunahme gesundheitlicher Schäden.
1.4 Folgen von Verstößen
Das Arbeitszeitgesetz enthält umfangreiche Bußgeld- und Strafvorschriften. Eine Geldbuße von bis zu 15.000 EUR wird ausgesprochen, wenn gegen die genannten Forderungen vors...