Das Arbeitszeitgesetz enthält umfangreiche Bußgeld- und Strafvorschriften. Eine Geldbuße von bis zu 15.000 EUR wird ausgesprochen, wenn gegen die genannten Forderungen vorsätzlich oder fahrlässig verstoßen wird. Werden darüber hinaus genannte Handlungen beharrlich wiederholt oder vorsätzlich begangen und dadurch die Gesundheit oder die Arbeitskraft des Arbeitnehmers gefährdet, dann kann das mit bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden (erfolgt es nur fahrlässig, dann beträgt die Freiheitsstrafe bis zu 6 Monate oder eine maximale Geldstrafe bis zu 180 Tagessätze).

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