• Hilfestellung bei Erarbeitung eines betriebsbezogenen Pflanzenschutzmittelkatasters mit Angaben zur Zulassung durch die Biologische Bundesanstalt (BBA),
  • Unterstützung bei Erstellung eines betriebsbezogenen Gefahrstoffkatasters,
  • Hinweise zum Schutz vor UV-Strahlung bei der Ausübung von Tätigkeiten im Freien,
  • Beratung zu Auswahl, Beschaffung und richtigen Benutzung von PSA für den Gehör-, Atem- und Hautschutz,
  • Mitwirkung bei der Organisation der Ersten Hilfe und Beratung zu den erforderlichen Maßnahmen,
  • Auswertung von Untersuchungsergebnissen zu arbeitsbedingten Erkrankungen, Feststellung ihrer Ursachen und Empfehlung von Maßnahmen zur Verhütung dieser Erkrankungen,
  • Empfehlung geeigneter Hautschutzmittel in Abhängigkeit der spezifischen Hautgefährdung (Hygiene- und Hautschutzplan),
  • Unterweisungshilfe zum Anwenderschutz beim Pflanzenschutz im Weinbau,[1]
  • Hinweise zur Integration psychischer Belastung in die Gefährdungsbeurteilung,
  • Überprüfung und ggf. Auffrischung des Tetanus-Impfschutzes,
  • Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge auf Grundlage der Gefährdungs- und Belastungsanalyse: Für die genannten Tätigkeiten von Winzern kommt auf Verlangen des Arbeitgebers folgende Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge nach ArbMedVV in Abhängigkeit von der Belastung infrage:[2]
 
Wichtig

Pflicht- und Angebotsvorsorge nach ArbMedVV unter Einbeziehung der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Anamnese, Untersuchung und Beratung[3]

  • Staubbelastung: Gefahr einer Erkrankung der Atemwegsorgane durch Staub bei der Bodenbearbeitung;
  • Lärm: Gefahr einer Gehörschädigung beim Arbeiten mit handgeführten Maschinen (z. B. Heckenschere, Motorkettensäge);
  • Obstruktive Atemwegserkrankungen: hier allergisierende Wirkungen durch biologische Arbeitsstoffe (z. B. Bakterien, Viren, Pilze);
  • Vergiftungsgefahr durch Schädlingsbekämpfungsmittel;
  • Gefährdung der Haut: Gefahr von Hauterkrankungen durch chemische Stoffe (z. B. Pflanzenschutzmittel, Lösemittel);
  • Atemschutzgeräte (Vorsorge): Gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Tragen von Atemschutzgeräten während des Einsatzes von Pflanzenschutz- und Desinfektionsmitteln;
  • Atemschutzgeräte (Eignung): Untersuchungen zur Beurteilung der körperlichen Eignung für das Tragen von Atemschutzgeräten;
  • Belastung des Muskel-Skelett-Systems einschließlich Vibrationen: Verschleißerscheinungen an Wirbelsäule und Gelenken durch schwere körperliche Arbeit in den Bereichen Bodenbearbeitung, Weinlese und Kellerwirtschaft;
  • Erkältungs- und rheumatische Erkrankungen bedingt durch große Temperaturschwankungen beim Wechsel zwischen verschiedenen Arbeitsbereichen.
  • Psychische Belastungen und Beanspruchungen: Teilweise extremer Zeitdruck während der Weinlese mit plötzlichen klimatischen Schwankungen (z. B. Frost- und Sturmgefahr).

Darüber hinaus kann sich bei allen Tätigkeiten über den Anhang der ArbMedVV hinaus Wunschvorsorge ergeben.

Weiterhin ist es bei Vorliegen der entsprechenden arbeitsrechtlichen Grundlagen bzw. nach Vereinbarung mit dem Unternehmen zweckmäßig, folgende Eignungsbeurteilung zu veranlassen:

  • Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten: Beeinträchtigung des Seh- und Hörvermögens beim Führen von Kraftfahrzeugen zum Transport von abgefülltem Wein zum Verkauf beim Großhandel bzw. auf Märkten (Fahrerlaubnisverordnung – Eignungsbeurteilung).
[1] www.svlfg.de 2020.
[2] DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen, DGUV forum 4/2022.
[3] SVLFG, Präventionsbericht – Sicherheit und Gesundheitsförderung, 2020.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Arbeitsschutz Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge