Ein großer Auftrag muss nicht unbedingt Folgeaufträge nach sich ziehen. Im Gegensatz zu früher, als man einem Unternehmen lang die Treue hielt, sind Geschäftsbeziehungen kurzlebiger geworden. Deshalb schwankt der Personalbedarf zum Teil enorm. Kommt es kurzfristig zu einem Arbeitsanstieg, lässt sich durch Leiharbeitnehmer unkompliziert darauf reagieren. Bei der Arbeitnehmerüberlassung steht dem Entleiher kurzfristig und ohne aufwendiges Auswahlverfahren ein großer Bewerberpool zur Verfügung. Aber auch finanziell gibt es Vorteile. Denn Kosten, wie etwa für Kranken- oder Urlaubsgeld, hat der Arbeitgeber, also der Verleiher, zu tragen.
2.1 Der Entleiher benötigt mal mehr und mal weniger Personal
Immer mehr Unternehmen können oder wollen keine dauerhaften Bindungen mit ihren Mitarbeitern eingehen. Lieber bezahlen sie einen Dienstleister, äußern ihre Personalwünsche und geben Verantwortung und Verpflichtung ab. Unterm Strich sparen sie dadurch und zwar durch folgende Faktoren:
- bei Nachfragespitzen steht ausreichend Personal zur Verfügung;
- bei schlechter Auftragslage muss kein eigenes Personal entlassen werden;
- es entstehen keine Kosten für ein Bewerbungsverfahren;
- fällt ein Leiharbeitnehmer wegen Krankheit aus, bezahlt der Entleiher dafür nichts, sondern bekommt umgehend Ersatz;
- der Entleiher muss nicht den branchenüblichen Tarif bezahlen, sondern nur den mit dem Personaldienstleiter vereinbarten Preis;
- er muss keine Kündigungsfristen einhalten und
- keine Abfindungen bezahlen.
2.2 Der Verleiher erwirtschaftet so seinen Gewinn
Der Personaldienstleister erwirtschaftet seinen Gewinn, indem er seine Arbeitnehmer verleiht. Je nach Kundenwunsch sucht er den passenden Mitarbeiter aus seinem Pool aus. Der Personaldienstleister und der Kundenbetrieb legen die Bedingungen der Überlassung vertraglich fest. Die Unterlagen dafür bereitet der Verleiher vor.
2.3 Manche Arbeitnehmer müssen, andere wollen so arbeiten
In manchen Branchen werden Arbeitsplätze fast nur noch über Personaldienstleister vermittelt. Sie bieten ein Arbeitsverhältnis – auch unbefristet – mit entsprechenden Arbeitsverträgen, den üblichen Sozialleistungen und gesetzlichem Kündigungsschutz. In höher qualifizierten Berufen wird die Leiharbeit gelegentlich genutzt, um v. a. in jungen Jahren Berufserfahrungen in mehreren Unternehmen zu sammeln.
2.4 Raus aus der Arbeitslosigkeit?
Der Anteil der Zugänge aus der Arbeitnehmerüberlassung in Arbeitslosigkeit betrug in der Zeit von März 2023 bis März 2024 rund 10,5 %. Im gleichen Zeitfenster nahmen 12,2 % aller Arbeitslosen über die Arbeitnehmerüberlassung eine Beschäftigung auf. Im Mai 2024 war das Risiko seine Beschäftigung zu verlieren für Beschäftigte in der Arbeitnehmerüberlassung mehr als fünfmal so hoch wie branchenübergreifend insgesamt.