46.000 Verleihbetriebe gab es 2023 in Deutschland, davon 11.000 mit dem Schwerpunkt der Arbeitnehmerüberlassung. Der Anteil der Leiharbeitnehmer an der Gesamtbeschäftigung lag im Jahresdurchschnitt mit 2,0 % insgesamt niedriger als in den beiden Vorjahren. Minijobs sind in der Arbeitnehmerüberlassung wenig verbreitet. 2023 waren rund 46.000 Leiharbeitnehmer ausschließlich geringfügig beschäftigt. Die 10 größten Zeitarbeitsunternehmen hierzulande sind Randstad, Adecco, Persona Service, Manpower Group, House of HR Germany, Dekra, I. K. Hofmann, Tempton Group, Hays Professional Solutions und Piening.
4.1 Branchen und Berufe
Leiharbeit ist eine branchenübergreifende Beschäftigungsform. Früher wurden Leiharbeitnehmer v. a. in saisonabhängigen Branchen, wie Tourismus oder Gastronomie, eingesetzt. Auch der Automobilbau und die Zuliefererbetriebe hatten früh erkannt, dass mit Mitarbeitern auf Zeit konjunkturelle Schwankungen kostengünstig ausgeglichen werden können. 2001 gab es in Deutschland 342.508 Leiharbeitnehmer; 2016 waren es 990.792, so der Bericht "Arbeitswelt im Wandel" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), und im Dezember 2017 lag die Zahl bei 1,03 Mio. Eine schwache Konjunktur führte im Laufe des Jahres 2019 zu Beschäftigungsrückgängen im Verarbeitenden Gewerbe und in der Arbeitnehmerüberlassung. Mit der Corona-Pandemie ging die Zahl weiter kräftig zurück. Im Dezember 2023 gab es 754.000 beschäftigte Leiharbeitnehmende. Mehr als die Hälfte von ihnen übte eine Helfertätigkeit aus.
Seit Beginn des neuen Jahrtausends nimmt der Anteil der Leiharbeitnehmer, die in Produktionsberufen arbeiten, stark ab. Zwischen 2019 und 2023 sank die Zahl um 29 %, etwa die Hälfte des Rückgangs ging auf Berufe der Metallerzeugung und -bearbeitung sowie der Maschinen- und Fahrzeugtechnik zurück. Dagegen haben die Verkehrs- und Logistikberufe zugelegt und waren 2023 mit durchschnittlich 267.000 Leiharbeitnehmern die größte Berufsgruppe bei den Leiharbeitnehmenden.
In den Personenbezogenen Dienstleistungsberufen (z. B. Pflege) als auch in den IT- und naturwissenschaftlichen Dienstleistungsberufen stieg 2023 die Zahl der Leiharbeiternehmer. So waren im Jahresdurchschnitt 45.000 Leiharbeitnehmende in Pflegeberufen beschäftigt. Ihr Anteil in der Leiharbeit erhöhte sich auf beinahe 6 %. Die Zeitarbeitsbranche hat auf diese Entwicklung u. a. mit Qualitätsstandards für die Zeitarbeit in der Pflege und entsprechenden Siegeln reagiert.
Im Dezember 2017 waren von den 1,03 Mio. Leiharbeitnehmern in Deutschland 84 % in Vollzeit tätig, 16 % in Teilzeit. 2023 war die Verteilung: 78 % in Vollzeit, 16 % in Teilzeit und 6 % geringfügig beschäftigt bei insgesamt 796.00 Leiharbeitenehmenden. Das entspricht einem Anteil von 2 % der Gesamtbeschäftigung.
4.2 Verdienst
Seit 2024 liegt der Mindestlohn in der Leiharbeit bei 13,50 EUR.
Das monatliche Bruttoarbeitsentgelt lag 2023 für Leiharbeitnehmer im Durchschnitt bei 2.429 EUR, ein sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigter verdiente dagegen 3.796 EUR. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass Leiharbeiter oft eine geringere Qualifikation und weniger Berufserfahrung haben oder Helfertätigkeiten ausführen. Rund 70 % des Verdienstunterschiedes lassen sich auf strukturelle Unterschiede bei den Beschäftigten zurückführen.
4.3 Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit
In der Zeitarbeit arbeiten überwiegend Männer. Allerdings steigt der Anteil der Frauen. 2008 lag der Wert bei 26 %, 2016 und 2023 bei 30 %. Das Geschlechterverhältnis bei den Beschäftigten insgesamt ist allerdings nahezu ausgeglichen.
Rund 30 % aller Beschäftigten in Deutschland sind jünger als 35 Jahre. Der Anteil bei den Leiharbeitnehmenden liegt in dieser Altersgruppe sogar bei 48 %. Bei den Älteren fällt der Anteil im Vergleich geringer aus.
In den letzten Jahren ist der Anteil der Leiharbeitnehmenden, die eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, gestiegen und lag 2023 bei 45 %. Der Anteil ist damit dreimal so hoch wie bei den Beschäftigten in Deutschland gesamt.
4.4 Übernahme in den Kundenbetrieb
Eine Übernahme ist möglich, wenn das Leiharbeitsverhältnis abgelaufen ist oder nachdem der Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen gekündigt wurde. Der Verleiher kassiert in diesem Fall eine Vermittlungsgebühr vom ehemaligen Entleiher, dem neuen Arbeitgeber.