Eine Übernahme ist möglich, wenn das Leiharbeitsverhältnis abgelaufen ist oder nachdem der Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen gekündigt wurde. Der Verleiher kassiert in diesem Fall eine Vermittlungsgebühr vom ehemaligen Entleiher, dem neuen Arbeitgeber. Diese liegt i. d. R. bei 20 bis 30 % des künftigen Bruttojahresgehaltes. Wie häufig die Übernahme erfolgt, darüber gehen die Zahlen deutlich auseinander. Während die Personaldienstleister von über 30 % sprechen, geht die Gewerkschaft VERDI von weniger als 10 % aus.

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