Dipl.-Ing. Andreas Terboven
Zusammenfassung
Eine Brandschutzordnung ist eine auf ein bestimmtes bauliches Objekt zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall. Die 3 Teile der Brandschutzordnung sprechen unterschiedliche Personenkreise an. Teil A beinhaltet allgemeine Informationen an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten – also auch Betriebsfremde. Dieser Teil ist an zentralen Stellen des Gebäudes gut sichtbar auszuhängen. Teil B richtet sich an alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Betrieb aufhalten. Dies sind z. B. die Mitarbeitenden des jeweiligen Unternehmens, aber auch Beschäftigte von Fremdfirmen, die längerfristige Arbeiten im Betrieb ausführen. Teil B gibt Hinweise auf Maßnahmen zur Brandverhütung sowie zum Verhalten im Brandfall. Teil C richtet sich an Personen, die besondere Aufgaben im Brandschutz wahrnehmen, z. B. Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer oder Führungskräfte.
Die Regeln für das Erstellen von Brandschutzordnungen sind in der DIN 14096 festgelegt:
Weitere Rechtsgrundlagen sind zu finden in Abschn. 7.1 ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", Abschn. 5.14.4 und 5.14.5 "Muster-Industriebaurichtlinie", Abschn. 4.4.1 DGUV-R 100-001 "Grundsätze der Prävention" und Abschn. 9.4.2 DGUV-I 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis". Außerdem wird in einigen Landesbauvorschriften für Gebäude besonderer Art und Nutzung eine Brandschutzordnung gefordert, z. B. in den Verkaufsstätten- oder Versammlungsstättenverordnungen.
1 Verhaltensanweisung für den Brandfall
Die Brandschutzordnung ist die Grundlage für das Verhalten aller Personen im Brandfall, bezogen auf eine Gebäudeeinheit. Jedes Unternehmen mit eigenen baulichen Objekten ist zur Erstellung verpflichtet. Die Brandschutzordnung gliedert sich in 3 Teile (A, B, C). Je nach Art, Nutzung und Größe der baulichen Anlage und im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde, können die Teile B und/oder C entfallen.
In die Brandschutzordnung kann auch ein Alarmplan integriert werden. Im Alarmplan wird festgelegt, welche Personen oder Institutionen im Brandfall informiert werden müssen.
Individuelle Erstellung
Die Brandschutzordnung muss in jedem Fall individuell auf das jeweilige bauliche Objekt zugeschnitten werden und ist alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person (z. B. Brandschutzbeauftragter) zu überprüfen.
2 Teil A
Teil A der Brandschutzordnung muss allen Mitarbeitern oder sonst anwesenden Personenkreisen einen Gesamtüberblick verschaffen über die Regeln der Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall:
Brände verhüten
Hier kann z. B. das Verbot von offenem Feuer oder ein grundsätzliches Rauchverbot festgeschrieben werden.
Verhalten im Brandfall
- Regelungen zu Brandmeldemöglichkeiten wie Telefonnummer 112 und evtl. eine interne Alarmnummer, ggf. auch der Hinweis auf sog. Handdruckknopfmelder.
- Das Verhalten während einem Brandalarm, wie Ruhe bewahren, über die ausgeschilderten Fluchtwege in Sicherheit bringen, keine Aufzüge benutzen, Türen schließen, hilflosen Personen helfen und auf besondere Anweisungen achten.
- Aufzeigen der Selbsthilfemöglichkeiten, wie eigene Löschversuche mit betriebsinternen Handfeuerlöschern, Löschdecken oder evtl. Wandhydranten.
Teil A ist im Gebäude gut sichtbar auszuhängen. Es sollte sich um eine bzw. mehrere Stellen handeln, an denen Personen häufiger vorbeigehen oder verweilen. Solche Stellen sind z. B. Hauszugänge, Hallen, Flure, Aufzüge, Treppenräume oder Besprechungsräume.
Fremdsprachige Übersetzungen dürfen nicht innerhalb des Teiles A enthalten sein. Sofern sich fremdsprachige Personen im Gebäude aufhalten, ist ein separater Aushang in der jeweiligen Sprache auszuhängen.
Format
Das Format sollte A4 sein. Der Aushang muss mit einem 10 mm breiten roten Rahmen versehen werden. Abb. 1 zeigt eine Musterbrandschutzordnung Teil A.
Abb. 1: Brandschutzordnung Teil A gemäß DIN 14096
3 Teil B
Teil B der Brandschutzordnung dient als allgemeiner Textteil zur Information und zur Festschreibung betriebsinterner Brandschutzregeln. Zu berücksichtigen sind Themen, wie:
- Brandverhütung (z. B. Rauchverbot, offenes Feuer, feuergefährliche Arbeiten (Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, wie Schweißen, Schneiden, Löten, Auftauen oder Trennschleifen), brennbare Abfälle, elektrische Geräte, gasbetriebene Geräte und andere Zündquellen),
- Brand- und Rauchausbreitung (z. B. Feuer- und Rauchabschlüsse, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen),
- Flucht- und Rettungswege (z. B. Freihalten von Fluchtwegen, Notausgängen und Flächen für die Feuerwehr),
- Melde- und Löscheinrichtungen (z. B. Hinweise auf Telefone, Brandmeldeeinrichtungen, interne Meldestellen),
- Verhalten im Brandfall (z. B. Hinweise zur Vermeidung von Panik und unüberlegtem Handeln),
- Brand melden (z. B. wie und an wen kann gemeldet werden, was muss eine Meldung beinhalten, "5-W-Schema"),
- Alarmsignale und Anweisungen beachten (z. B. Bedeutung von Alarmsignalen),
- In Sicherheit bringen (z. B. Fluchtwege, Aufzugverbot, hilflose Menschen, Fluchtwegkennzeich...