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Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Vorbemerkung
Die Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV/GUV-V B11) enthält Festlegungen zum Schutz von Arbeitnehmern bei Expositionen gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern. Konkretisiert und erläutert wird die Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V B11 durch die Regel "Elektromagnetische Felder" (BGR/GUV-R B11).
Die Einhaltung zulässiger Werte nach Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V B11 stellt jedoch nicht zwangsläufig den Schutz von Personen mit Körperhilfsmitteln sicher. Daher sind in der Unfallverhütungsvorschrift BGV/GUV-V B11 zum Schutz von Personen mit Körperhilfsmitteln besondere Maßnahmen gefordert, damit Funktionsstörungen der Körperhilfsmittel oder Gefährdungen von Personen verhindert werden. Diese Information beschreibt mögliche Wirkungen elektrischer, magnetischer sowie elektromagnetischer Felder auf passive und aktive Implantate. Insbesondere werden aktive Implantate wie Herzschrittmacher und Defibrillatoren betrachtet. Es wird beschrieben, wie eine Beurteilung der Beeinflussbarkeit durchgeführt und implantatbezogene zulässige Werte ermittelt werden können.
Diese Information richtet sich an Unternehmer, Sicherheitsfachkräfte, Sachkundige nach Regel "Elektromagnetische Felder" (BGR/GUV-R B11), Implantatträger wie auch Mediziner.
Insbesondere die Anhänge 2 bis 4 (Ermittlung der Exposition, der Implantateigenschaften sowie der zulässigen Werte) richten sich in erster Linie an Sachkundige und Mediziner.
1 Anwendungsbereich
Diese Information findet Anwendung bei der Beurteilung einer möglichen Beeinflussung von Implantaten durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Sie dient der Anwendung der Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder" (BGV/GUV-V B11).
2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe bestimmt:
1. |
Ein Körperhilfsmittel ist ein medizinisch-technisches Gerät, das dem vollständigen oder teilweisen Ersatz von Körperteilen oder ausgefallenen Körperfunktionen dient. |
2. |
Ein Implantat ist ein Körperhilfsmittel, das ganz oder teilweise in den Körper eingesetzt ist. Es werden aktive und passive Implantate unterschieden. |
3. |
Aktive Implantate ersetzen teilweise oder vollständig ausgefallene Körperfunktionen und sind auf eine elektrische Energiequelle angewiesen. Hierzu zählen z. B. Herzschrittmacher, Cochlea-Implantate und Insulinpumpen. |
4. |
Passive Implantate ersetzen ausgefallene Körperfunktionen, ohne auf eine elektrische Energiequelle angewiesen zu sein. Passive Implantate sind z. B. künstliche Gelenke, Herzklappen. |
5. |
Ein Herzschrittmacher (HSM) besteht aus einem Herzschrittmachergerät mit einer oder mehreren Elektroden zur Stimulierung des Herzens. |
6. |
Ein Herzschrittmachergerät ist ein aktives medizintechnisches Gerät. Es besteht aus einer Herzaktivitätserfassungseinheit, einer Batterie, einer Logikeinheit und einem Impulsgenerator zur Überwachung und Stimulation des Herzens. |
7. |
Eine Elektrode ist ein isolierter hochflexibler Leiter zwischen Herz und Herzschrittmachergerät. Es gibt unipolare und bipolare Elektroden. |
8. |
Eine unipolare Elektrode ist eine Einleiter-Verbindung zwischen Herzschrittmachergerät und Herz, wobei der Stimulationsstromkreis zwischen Herz und Herzschrittmachergehäuse über das Körpergewebe geschlossen wird. |
9. |
Eine bipolare Elektrode ist eine Zweileiter-Verbindung zwischen Herzschrittmachergerät und Herz, bei der der Stimulationsstromkreis zwischen zwei Kontakten (Ring und Spitze) innerhalb des Herzens oder durch zwei auf dem Herz angebrachte Elektrodenspitzen geschlossen wird. |
10. |
Mittels Programmierung können über eine Telemetrieeinheit verschiedene Parameter (wie z. B. die Wahrnehmungsschwelle) in der Logikeinheit des Herzschrittmachers eingestellt werden. |
11. |
Eine Telemetrieeinheit dient zur Programmierung der Schrittmacherfunktionen und zum Auslesen des internen Datenspeichers. |
12. |
Oberhalb der Wahrnehmungsschwelle (Empfindlichkeit) werden elektrische Signale vom Herzschrittmacher wahrgenommen. |
13. |
Die Störschwelle bzw. die Störfestigkeit beschreibt einen maximal zulässigen Spannungswert am Eingang des aktiven Körperhilfsmittels, der noch keine Funktionsstörung hervorruft. |
14. |
Inhibition oder Inhibierung bezeichnet die Unterdrückung der Stimulationsfunktion des Herzschrittmachers. |
15. |
Ein implantierbarer Defibrillator (ICD – Implantable Cardioverter Defibrillator) ist ein spezieller Herzschrittmacher, der zusätzlich mittels verstärkter Stimulation Herzkammerflimmern therapiert. |
16. |
Ein Cochlea-Implantat ist ein aktives medizintechnisches Gerät, das den mit einem Mikrofon aufgenommenen Schall in Form von elektrischen Signalen an den Hörnerv weitergibt. |
17. |
Ein Neurostimulator (Gehirn- oder Rückenmarkstimulator) ist ein aktives, medizintechnisches Gerät, das über Gehirn- oder Rückenmark schwache Stromimpulse an die Nerven abgibt. |
18. |
Eine Medikamentenpumpe (z. B. Insulinpumpe) ist ein aktives medizintechnisches Gerät, das mittels einer am oder im Körper... |