2.4.1. Begriffsbestimmung:
Ooxidierende Gase: alle Gase oder Gasgemische, die im Allgemeinen durch Lieferung von Sauerstoff die Verbrennung anderer Materialien eher verursachen oder begünstigen können als Luft.
2.4.2. Einstufungskriterien
2.4.2.1.
Ein oxidierendes Gas ist nach Tabelle 2.4.1 in die einzige Kategorie dieser Klasse einzustufen.
Tabelle 2.4.1
Kriterien für oxidierende Gase
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Kategorie | Kriterien |
1 | Alle Gase, die im Allgemeinen durch Lieferung von Sauerstoff die Verbrennung anderer Materialien eher verursachen oder begünstigen können als Luft. |
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Hinweis:
"Gase, die die Verbrennung anderer Materialien eher verursachen oder begünstigen als Luft": reine Gase oder Gasgemische mit einer Oxidationskraft von mehr als 23,5 %, wie mithilfe einer in ISO 10156 (aktuelle Ausgabe) festgelegten Methode bestimmt.[1]
2.4.3. Gefahrenkommunikation
Bei Stoffen oder Gemischen, die die Kriterien für die Einstufung in diese Gefahrenklasse erfüllen, sind die Kennzeichnungselemente gemäß Tabelle 2.4.2 zu verwenden.
Tabelle 2.4.2
Kennzeichnungselemente für oxidierende Gase
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Einstufung | Kategorie 1 |
GHS-Piktogramm | |
Signalwort | Gefahr |
Gefahrenhinweis | H270: Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxidationsmittel |
Sicherheitshinweise – Prävention | P220 |
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P244 |
Sicherheitshinweise – Reaktion | P370 + P376 |
Sicherheitshinweise – Lagerung | P403 |
Sicherheitshinweise – Entsorgung |
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2.4.4. Zusätzliche Hinweise für die Einstufung
Zur Einstufung eines oxidierenden Gases sind die Prüfungen oder Berechnungsverfahren nach ISO 10156 in der aktuellen Ausgabe"Gase und Gasgemische - Bestimmung der Brennbarkeit und des Oxidationsvermögens zur Auswahl von Ventilausgängen"[1] durchzuführen.
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