Zusammenfassung
Kleben ist das flächige Verbinden gleicher oder verschiedenartiger Materialien mithilfe einer Klebstoffschicht, die an den Oberflächen der zu verbindenden Teile haftet. In der Praxis gibt es viele verschiedenartige Klebstoffarten, die je nach Anwendungsbereich unterschiedlich eingesetzt werden. Dabei müssen die von dem Klebstoff ausgehenden Gefährdungen genauer betrachtet werden.
Es gelten folgende Regelungen:
- Gefahrstoffverordnung
- TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen"
- TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"
- TRGS 600 "Substitution"
- TRGS 610 "Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe für den Bodenbereich"
- TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"
- DIN EN 923 "Klebstoffe – Benennungen und Definitionen"
1 Einsatzbereiche
Gem. DIN EN 923 ist ein Klebstoff ein nichtmetallischer Stoff, der Werkstoffe durch Oberflächenhaftung (Adhäsion) so verbinden kann, dass die Verbindung eine ausreichende innere Festigkeit (Kohäsion) besitzt.
Klebstoffe können vielfältig verwendet werden, z. B. beim Verlegen von Fußböden bis hin zu Tapezierarbeiten. Je nach Anwendungsart unterscheiden sich die Klebstoffe in ihrer Zusammensetzung. Es gibt z. B. wässrige Klebstoffe, Spritzklebstoffe, Lösemittelklebstoffe uvm.
Polyurethan- und Epoxidharz-Klebstoffe häufig verwendet
Polyurethan-Klebstoff (s. Isocyanate) wird häufig als Konstruktionskleber verwendet. Freie Isocyanate können eine Sensibilisierung der Atemwege sowie der Haut verursachen. Bereits sensibilisierte Personen können schon auf sehr geringe Konzentrationen an Isocyanaten reagieren. Nach dem völligen Aushärten stellen Isocyanate dagegen keine Gefahr mehr dar (TRGS 430 "Isocyanate – Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen").
Epoxidharz-Klebstoff (EP-Harze) (s. Epoxidharze) dient als Klebstoff für Verbindungen von Metallen, Beton, Stein, Glas, Holz und Kunststoffen, wenn eine lange Gebrauchsdauer erzielt werden soll. Epoxidharze sind einer der häufigsten Auslöser berufsbedingter allergischer Hauterkrankungen und zwar bereits nach einer sehr kurzen Sensibilisierungsphase von wenigen Tagen oder Wochen. Für die Betroffenen hat dies schwerwiegende Folgen. Die Allergie kann so stark werden, dass sie den Beruf wechseln müssen.
Bei der Verwendung von Klebstoffen sollte in jedem Fall das Verwenden von Ersatzstoffen/-verfahren sowie die Substitutionsmöglichkeit berücksichtigt werden. Parkettböden können z. B. durch Nageltechnik oder Verspannen verlegt werden.
Besondere Gefahren im Umgang mit Klebstoffen sind die inhalative und dermale Gefährdung, die in TRGS 402 und 401 beschrieben werden.
2 Arbeitseinschränkungen
Eine generelle Einschränkung für Arbeiten mit Klebstoffen besteht nicht. Allerdings sollten besondere Schutzmaßnahmen für Schwangere sowie für besonders gefährdete Personengruppen erarbeitet, bereitgehalten und im Bedarfsfall auch umgesetzt werden. Sollte aus Luftmessungen hervorgehen, dass die Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten werden und für die ausführenden Personen eine Gefahr entstehen könnte, sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen und dürfen erst nach Anweisung und Beurteilung der zuständigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einer anderen befähigten Person wieder aufgenommen werden.
In Feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen ist der Einsatz von Klebstoffen unter Berücksichtigung der Umgebungsverhältnisse und der vorhandenen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen. Flammen und offenes Licht sind in diesen Bereichen unter allen Umständen zu vermeiden, um eine Gefährdung für Personen auszuschließen.
3 Arbeitskleidung
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass den Mitarbeitern die erforderliche Arbeitskleidung bereitgestellt und diese auch getragen wird. Aus der Gefährdungsbeurteilung geht hervor, ob aufgrund von arbeitsspezifischen Tätigkeiten spezielle Schutzkleidung erforderlich ist. Spezielle Schutzkleidung im Umgang mit Klebstoffen kann z. B. sein:
- Handschuhe mit einer entsprechenden Gummibeschichtung,
- Gesichtsmasken mit Atemschutzfilter bzw. atemluftunabhängige Masken.
Bei der Benutzung der persönlichen Arbeitskleidung ist darauf zu achten, dass verschmutze Kleidung vor den Pausezeiten gewechselt wird. Klebstoffreste können u. U. durch die dermale Aufnahme während der Pausenzeiten eine Gefahr für die Beschäftigten hervorrufen. Die Arbeitskleidung sollte stets in einem ordnungsgemäßen Zustand sein und vor jeder Benutzung durch eine Sichtprüfung geprüft werden.
4 Arbeiten in gefährdeten Bereichen
Bei Arbeiten in gefährdeten Bereichen (z. B. in Bereichen, in denen große Hitze entstehen kann) oder bei Arbeiten in engen Räumen sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Diese Schutzmaßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Arbeiten in gefährdeten Bereichen dürfen nur von Personen ausgeführt werden, die eine spezielle Schulung/Unterweisung erhalten haben. Das Anordnen und Tragen der erforderlichen persönlichen Schutzausrüstung sowie bereichsspezifische zusätzli...