Dipl.-Kffr. Katja Graf, Dr. Josef Sauer
Zusammenfassung
Kühlschmierstoffe (KSS) sind nichtwassermischbare, wassermischbare und wassergemischte flüssige Zubereitungen zum Kühlen, Schmieren und Spülen bei Fertigungsverfahren der spanenden und umformenden Be- und Verarbeitung. Den KSS sind zur Verbesserung ihrer Eigenschaften verschiedene chemische Stoffe zugesetzt, die bei den Beschäftigten durch Hautkontakt oder Einatmen gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können. Zudem unterliegen wassergemischte Kühlschmierstoffe einer Besiedelung mit Mikroorganismen ("Verkeimung"). Es handelt sich dabei um Bakterien, Schimmel- und Hefepilze. Bakterien und Pilze zählen zu den biologischen Arbeitsstoffen, wenn sie beim Menschen Infektionen, Allergien oder Vergiftungen hervorrufen können.
1 Hauptgruppen
Es werden 3 Hauptgruppen unterschieden:
- Nichtwassermischbare KSS, z. B. Schneidöle, Walzöle werden nicht mit Wasser gemischt.
- Wassermischbare KSS werden mit Wasser auf die Gebrauchskonzentration verdünnt. Die Öle sind Mineralöle und Syntheseöle.
- Wassergemischte KSS, z. B. Bohremulsion, Schleifwasser und Verdünnungen Öl/Wasser.
2 Inhaltsstoffe
Den KSS sind eine Vielzahl chemischer Wirkstoffe zugesetzt, um spezielle Eigenschaften zu erzielen, u. a. Korrosionsschutz-, Antinebel-, Alterungsschutz-, Hochdruck- und polare Zusätze sowie Emulgatoren, Entschäumer und Biozide.
Neben diesen Primärstoffen ergeben sich während des Gebrauchs sog. Sekundärstoffe, wie Reaktionsstoffe, Fremdstoffe und Mikroorganismen. Reaktionsstoffe sind z. B. Nitrosamine, polycyclische Kohlenwasserstoffe, Zersetzungsprodukte, Metalle und Metalloxide. Fremdstoffe, die von außen eingeschleppt werden, können sein: Hydraulikflüssigkeit, Schmierstoffe, Reiniger, luftgetragene Stoffe von anderen Emissionsquellen und Konservierungsmittel.
3 Gefährdungen
Beim Einsatz von wassergemischten Kühlschmierstoffen kann es beim Bearbeiten der Werkstücke zu einem direkten Hautkontakt kommen. Zudem ist es über Aerosolbildung bei bestimmten Bearbeitungsverfahren möglich Bioaerosole (Tröpfchen oder Staub mit angelagerten Mikroorganismen oder deren Bestandteilen) inhalativ (also durch Einatmen) aufzunehmen.
3.1 Gefährdungen der Haut
Bei der Gefährdungsbeurteilung müssen alle hautgefährdenden Tätigkeiten ermittelt werden, wobei der gesamte Arbeitsablauf zu ermitteln ist. Diese sind
- die Art der Hautgefährdung (physikalische, chemische oder biologische Einwirkung),
- Eigenschaften der hautschädigenden Stoffe,
- Art des Hautkontaktes (Vollkontakt, Spritzer, Aerosole etc.),
- die betroffenen Körperstellen,
- das Ausmaß, die Häufigkeit und der zeitliche Umfang der hautgefährdenden Tätigkeiten,
- Feuchtarbeit,
- weiter belastende Umgebungs- und Klimafaktoren sowie ggf. gefährdungserhöhende Faktoren, z. B. Anwendung abrasiver Hautreinigungsmittel.
Die stofflichen Gefährdungen der Haut können durch Entwässerung, Entfettung und allergisierende Eigenschaften entstehen, z. B. durch:
- Grundöle (z. B. Mineralöle);
- Tenside (oberflächenaktive Substanzen, die bewirken, dass 2 eigentlich nicht miteinander mischbare Flüssigkeiten, z. B. Öl und Wasser, fein vermengt werden können);
- Emulgatoren;
- Lösungsvermittler;
- Wasser.
Gefährdungen der Haut können durch Irritationen entstehen, z. B. durch:
- zu hohe Konzentrationen wassergemischter KSS,
- Eintrocknen von wassergemischten KSS auf Haut und Kleidung (Bildung von "Sekundärkonzentrat"),
- Kontakt der Haut mit eingetrockneten und somit aufkonzentrierten wassergemischten KSS auf Maschinen, Werkzeugen und Werkstücken,
- zu hohen pH-Wert,
- Biozide (im Falle von Überdosierungen),
- niedrigviskose Öle (< 7 mm²/s bei 40 °C),
- Späne und Werkstoffabrieb (auch in Putztüchern), die zu Hautverletzungen führen und dadurch das Entstehen von Hauterkrankungen begünstigen können.
Gefährdungen der Haut können durch sensibilisierende Stoffe entstehen, z. B. durch:
- bestimmte Biozide, die bei der Nachkonservierung allergische Exzeme hervorrufen können,
- bestimmte Duftstoffe (Geruchsüberdecker),
- von Werkstücken eingetragene Metall-Ionen, z. B. Cobalt-, Nickel-, Chrom-III-Ionen.
Nitrosierende Agenzien
Kühlschmierstoffe, denen nitrosierende Agenzien als Komponenten zugesetzt worden sind, dürfen nicht verwendet werden. Der Unternehmer muss sicherstellen, dass den verwendeten KSS keine nitrosierenden Stoffe zugesetzt worden sind (vgl. auch §§ 8 ff. GefStoffV).
3.2 Gefährdungen innerer Organe oder der Atemwege
Gefährdungen innerer Organe oder der Atemwege können durch Hautresorption von Kühlschmiersto...