TOP-Prinzip im Betrieblichen Gesundheitsmanagement
Betriebliches Gesundheitsmanagement wird noch viel zu oft auf das Angebot von Gesundheitskursen beschränkt. Hierbei liegt der Fokus auf den verhaltensorientierten Maßnahmen. Dies ist allerdings nur eine eingeschränkte Ausrichtung. Ein nachhaltiger Nutzen entsteht erst durch den ganzheitlichen Interventionsansatz. Um hier systematisch vorzugehen, bietet das TOP-Prinzip eine hervorragende Grundlage.
Grundlage des TOP-Prinzips
Die gesetzliche Grundlage des TOP-Prinzips basiert auf den allgemeinen Grundsätzen des § 4 Arbeitsschutzgesetz. Hier ist unter Satz 1 Nr. 2 mit der Formulierung „Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen“ explizit festgelegt, dass Arbeitgeber insbesondere die Ursachen für Gefahren zu priorisieren haben.
TOP steht hierbei für die Rangfolge einer Maßnahmengestaltung:
T steht für Einsatz technischer Hilfsmittel wie beispielsweise Hilfsmittel zur Entlastung (Karren, höhenverstellbare Arbeitstische usw.). Aber auch bauliche und technische Arbeitsplatzbedingungen oder auch Verringerungen der Vibrationsbelastungen durch den Austausch von Arbeitsmaschinen kommen zum Einsatz.
O steht für Organisatorische Maßnahmen wie Betriebliche Regelungen zum Umgang mit Lasten (Betriebsvereinbarungen und Betriebsanweisungen) oder auch die Einsatzplanung von Beschäftigten, Job-Rotation, Pausengestaltung und auch die Beteiligung der Beschäftigten werden hier berücksichtigt.
P steht für Personenbezogene Maßnahmen wie die Unterweisung der Beschäftigten, Betriebliche Gesundheitsförderung oder auch Ausgleichsübungen im Betrieb, Ausgleichssport und arbeitsmedizinische Versorgung.
Insbesondere die dadurch entstehende Rangfolge bietet eine starke Möglichkeit nachhaltige Veränderungen zu bewirken. Eine enge Zusammenarbeit von allen Akteuren des Arbeitsschutzes, des Betrieblichen Eingliederungsmanagements und der Betrieblichen Gesundheitsförderung sind dabei wichtige Erfolgskriterien.
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Wie Sie das TOP-Prinzip im Bereich der Ergonomie und Rückengesundheit anwenden, erfahren Sie in unserem Kurs „Gesundheitsexperte im Betrieb – Ergonomie und Rückengesundheit“ an der BSA-Akademie.
Gesundheitsexperte im Betrieb – Ergonomie und Rückengesundheit
Der Lehrgang „Gesundheitsexperte/in im Betrieb – Ergonomie und Rückengesundheit“ qualifiziert die Teilnehmer, Unternehmen im Hinblick auf eine wirksame Prävention von Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) zu beraten und zu unterstützen. Im Mittelpunkt stehen die Analyse arbeitsbedingter Belastungen des Muskel-Skelett-Systems und die daraus resultierende Entwicklung von zielgerichteten Präventionsmaßnahmen unter Berücksichtigung von arbeits- und personenbezogenen Einflussfaktoren. Der Fokus liegt dabei auf der Förderung der Rückengesundheit der Mitarbeiter.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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