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Die Woche im Blick (BB 2013, Heft 12) / Gesetzgebung

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EU-Kommission: Außergerichtliche Streitbeilegung wird einfacher und kostengünstiger

Verbraucher und Unternehmen können ihre Streitigkeiten künftig einfach und kostengünstig beilegen. Das Europäische Parlament hat am 12.3.2013 den Kommissionsvorschlägen über die alternative und die Online-Streitbeilegung (AS-OS) zugestimmt. EU-Verbraucherschutzkommissar Tonio Borg begrüßte den Beschluss: „Heute hat das Europäische Parlament seine Zustimmung zu zwei Schlüsselvorschlägen zur Ankurbelung von Wachstum im Binnenmarkt und zur Stärkung der digitalen Wirtschaft bestätigt. AS und OS sind vorteilhaft für Verbraucher, die ihre Streitigkeiten außergerichtlich auf einfache, schnelle und kostengünstige Weise beilegen können, und auch für Unternehmer, die gute Beziehungen mit Kunden erhalten und Prozesskosten vermeiden können. Es muss betont werden, dass die Organe der EU eine schnelle Einigung erreicht haben, die den Alltag für Verbraucher in Europa erheblich verbessert.“

(PM EU-Kommission vom 12.3.2013)

BReg: Maßnahmenpaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen

Das Maßnahmenpaket enthält Regeln zum Vorgehen gegen unseriöse Geschäftsmethoden beim Inkasso, gegen überzogene urheberrechtliche Abmahnungen, gegen unlautere Telefonwerbung sowie missbräuchliches Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb und soll Kleingewerbetreibende und Verbraucher in ihren Rechten stärken. Der Gesetzentwurf ist aber auch im Interesse der Wirtschaft: Wenige schwarze Schafe schaden dem Ruf ganzer Branchen. Das Verbraucherschutzpaket soll unseriösen Methoden den Anreiz nehmen und dem Missbrauch Schranken setzen.

Um Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen zu schützen, werden vor allem die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten für die viele Hundert Euro teuren...

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