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Die Woche im Blick (BB 2017, Heft 09, S. 449)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
Die Bundesregierung hat am 22.2.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beschlossen. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, kurz FIU, wird künftig in die Generalzolldirektion, also in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, überführt. Die FIU soll erstmals eine Filterfunktion erfüllen: Es werden nur noch "werthaltige" Verdachtsmeldungen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, um so die Strafverfolgungsbehörden zu entlasten. Der Gesetzentwurf schafft ferner die Voraussetzungen für ein zentrales elektronisches Transparenzregister. Daraus lassen sich Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen ersehen. So wird die Transparenz erhöht und der Missbrauch von Gesellschaften und Trusts zu Zwecken der Geldwäsche, ihrer Vortaten wie Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung erschwert. Dabei wurde darauf geachtet, dass der Bürokratieaufwand für die Unternehmen möglichst gering bleibt, indem auch auf vorhandene Informationen zu Beteiligungen aus den bestehenden Registern wie dem Handelsregister zurückgegriffen wird. Der Bußgeldrahmen für schwerwiegende, wiederholte und systematische Verstöße wird deutlich angehoben. Zudem veröffentlichen die Aufsichtsbehörden künftig unanfechtbar gewordene Bußgeldentscheidungen auf ihrer Internetseite (vgl. PM BMF vom 22.2.2017). Zentes/Glaab, die bereits den Referentenentwurf des Umsetzungsgesetzes in BB 2017, 67 vorgestellt haben, werden in einer der kommenden Ausgaben des Betriebs-Berater ein Update geben.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

Entscheidungen

BGH: Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nac...

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