Rn. 29

Stand: EL 32 – ET: 06/2021

Der Vergütungsbericht ist gemäß § 162 Abs. 3 Satz 1 AktG durch den AP zu prüfen. Die Prüfung hat sich indes gemäß § 162 Abs. 3 Satz 2 AktG darauf zu beschränken, formell zu prüfen, ob die Angaben gemäß Abs. 1f. gemacht wurden. Eine materielle Prüfung der Angaben im Vergütungsbericht ist damit ausdrücklich nicht verbunden (vgl. BT-Drs. 19/9739, S. 113; Grigoleit-AktG (2020), § 162, Rn. 66; Hüffer-AktG (2021), § 162, Rn. 9; Orth et al., DB 2019, S. 1011 (1013)). Rechtspolitisch ist diese Beschränkung zu kritisieren, da hierdurch eine (zusätzliche) Erwartungslücke zu entstehen droht (vgl. ebenso Orth et al., DB 2019, S. 1011 (1013); Velte, NZG 2019, S. 335 (337), jeweils m. w. N.).

 

Rn. 30

Stand: EL 32 – ET: 06/2021

Der AP hat gemäß § 162 Abs. 3 Satz 3 AktG einen Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts zu erstellen, der diesem wiederum beizufügen ist (vgl. § 162 Abs. 3 Satz 4 AktG). Der Vermerk soll die Aktionäre über das Ergebnis der formellen Prüfung des Vergütungsberichts informieren, d. h., ob die Formalien eingehalten wurden und, falls dies nicht der Fall gewesen ist, gegen welche Formalien verstoßen wurde (vgl. BT-Drs. 19/9739, S. 113); er ist so zu formulieren, dass klar aus dem Vermerk hervorgeht, dass eine materielle Prüfung nicht stattgefunden hat (vgl. Grigoleit-AktG (2020), § 162, Rn. 68). Der Vermerk ist Bestandteil der Unterlagen nach § 124 Abs. 2 Satz 3 AktG und muss mit der Einberufung der HV bekannt gemacht werden (vgl. BT-Drs. 19/9739, S. 95). Ein Prüfungsbericht muss durch den AP nicht erstellt werden (vgl. Grigoleit-AktG (2020), § 162, Rn. 68).

 

Rn. 31

Stand: EL 32 – ET: 06/2021

§ 162 Abs. 3 Satz 4 AktG verweist bezüglich der Haftung des AP hinsichtlich der Prüfung des Vergütungsberichts auf § 323. Diese Klarstellung ist notwendig, da es sich nicht um eine handelsrechtliche AP gemäß der §§ 316ff. handelt (vgl. BT-Drs. 19/9739, S. 113; ebenso Hüffer-AktG (2021), § 162, Rn. 9; zur Haftung des Abschlussprüfers BeckOK-HGB (2020), § 323, Rn. 1ff.; Poll, DZWIR 1995, S. 95ff.).

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