Prof. Dr. Lutz Richter, Dr. Magdalena Kruczynski
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Stand: EL 37 – ET: 09/2022
"ELSTER" ist ein gemeinsames E-Government-Projekt der Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes unter Federführung des BayLfSt, wobei ELSTER die größte und bekannteste E-Government-Anwendung Deutschlands ist. Dem Steuerpflichtigen steht damit eine moderne, barrierefreie Plattform zur Übermittlung von Steuererklärungen, elektronischen Anträgen und Mitteilungen zur Verfügung. Daneben stellt ELSTER auch Softwarekomponenten zur Verfügung, die die Plausibilisierung der Steuerdaten durchführen und den Softwareherstellern die Kommunikation mit den Rechnern der Finanzverwaltung ermöglichen. Hierzu zählt u. a. die ELSTER-Clientsoftware ERiC (ELSTER Rich Client), die für sichere Übermittlungen gemäß § 5b EStG verwendet wird (vgl. Schumann/Arnold, DStZ 2011, S. 226 (232f.)). ERiC, eine C-Programmbibliothek, stellt Funktionen, wie z. B. Plausibilitätsprüfungen und Datenverschlüsselungen, zur Verfügung. Die Clientsoftware ist nicht selbständig nutzbar, sondern setzt die Integration in die bestehenden Steuer-, Finanz- oder Buchhaltungsprogramme voraus. Seitens der Wirtschaft wurde zum Einführungszeitpunkt der E-Bilanz bemängelt, dass die Clientsoftware bei großen ERP-Systemen u. U. einen Fremdkörper darstellt, der die Systemkonfiguration und -wartung erschwert (vgl. Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (2010), S. 6). Von Bedeutung ist zudem, dass ERiC weder ein Eingabetool zur Verfügung stellt noch XBRL-Daten generiert; die Clientsoftware ermöglicht lediglich die Plausibilisierung der Daten und die Kommunikation mit dem Annahmeserver der Finanzverwaltung.
Der zu übermittelnde Datensatz wird somit innerhalb der Steuer-, Finanz- oder Buchhaltungssoftware erzeugt und als XML-Datei an ERiC übergeben. Nach dessen erfolgreicher clientseitiger Validierung und Plausibilisierung, u. a. Prüfung der Vollständigkeit der Mussfelder und der rechnerischen Richtigkeit (vgl. zu den Prüfungen im Einzelnen BayLfSt/RZF Düsseldorf/XBRL Deutschland e. V. (2022), Kap. B.14, S. 51ff.), erfolgt die Verschlüsselung, Komprimierung, Authentifizierung und Übermittlung der Daten mit anschließender Rückmeldung hinsichtlich des Status der Übermittlung (vgl. Richter/Kruczynski/Kurz, DB 2010, S. 1604 (1606)). Zu beachten ist zudem, dass die von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellte Clientsoftware weder vor noch nach dem Übermittlungsvorgang eine Visualisierung der Daten anbietet. Letztlich war es Aufgabe der Softwarehersteller, die Taxonomie praxistauglich darzustellen. Eine solche Darstellung bildet jedoch die notwendige Voraussetzung für die Nachvollziehbarkeit der elektronischen Übermittlung (vgl. BStBK (2010), S. 5).
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Stand: EL 37 – ET: 09/2022
Die Wirtschaft forderte zum Einführungszeitpunkt der E-Bilanz zusätzlich zur Clientsoftware ERiC eine offene Schnittstelle für die Übermittlung (vgl. BRAK (2010), S. 8). Im Fall einer offenen Schnittstelle, wie sie z. B. für die Übermittlung der LSt-Bescheinigungen existiert, erfolgt die Prüfung der Annahmekriterien erst bei Eingang in eine der Annahmestellen der Finanzverwaltung. Eine asynchrone Rückmeldung gibt Aufschluss darüber, ob die Übermittlung erfolgreich war. Die Notwendigkeit der Integration der Clientsoftware und die damit einhergehenden Probleme hätten durch das Bereitstellen einer offenen Schnittstelle umgangen werden können. Aus diesem Grund wurde seitens der Wirtschaft angeregt, für kleine UN ein entsprechendes Erfassungstool, wie z. B. ein elektronisches Formular, zur Verfügung zu stellen (vgl. Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (2010), S. 5). Ein solches Erfassungstool konterkarierte jedoch das Ziel der mit dem Verfahren angestrebten vollelektronischen Prozesskette von der Buchführung bis zur Verarbeitung im Finanzamt, da hierdurch die händische Eingabe der Daten notwendig wäre. Seitens der Finanzverwaltung ist eine solche Alternative daher nicht vorgesehen; auch die Möglichkeit eines Uploads der Daten auf das ELSTER-Portal schließt die Finanzverwaltung aus (vgl. BayLfSt/Finanzverwaltung NRW (2022), S. 23). In den letzten Jahren wurden jedoch zahlreiche Softwarelösungen zur Erstellung und Übermittlung der E-Bilanz entwickelt, auch solche, die eine händische Eingabe der Daten ermöglichen. Teilweise können diese Lösungen zugleich für die Offenlegung genutzt werden. So stellt bspw. der BAnz Verlag mit dem Service-Tool "eBilanz-Online" ein Werkzeug zur Offenlegung zur Verfügung und ermöglicht zudem die Einreichung der E-Bilanz. Mithilfe dieses Tools werden die handelsrechtlichen und steuerlichen Vorgaben aus einer einzigen Anwendung heraus erfüllt, was letztlich zur Ersparnis von Zeit und Kosten führt. Möchte der Steuerpflichtige solche Tools nicht nutzen, besteht die Notwendigkeit der Heranziehung eines StB, der die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen durchführt (vgl. BRAK (2010), S. 8).
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Stand: EL 37 – ET: 09/2022
Bei Einsatz von ERiC erfolgt die Plausibilisierung des Datensatzes vor dem tatsächlichen Übermittlung...