Prof. Paul Scharpf, Dr. Joachim Brixner
Rn. 370
Stand: EL 27 – ET: 04/2018
Die Wahl der Methode zur Ermittlung der Wirksamkeit (Effektivität) hat entscheidenden Einfluss auf den Umfang der zu erfassenden ineffektiven Beträge (Unwirksamkeit). Es steht dem Bilanzierenden frei, die für ihn sachgerechte Methode zur Ermittlung des Betrags der Unwirksamkeit zu wählen. Diese ist zu dokumentieren und stetig anzuwenden.
Rn. 371
Stand: EL 27 – ET: 04/2018
Der Einfluss der "besten" Methode soll anhand der Sicherung von variablen verzinslichen Posten mittels Zinsswaps erläutert werden: Bei Absicherung von variabel verzinslichen Grundgeschäften wie Forderungen, Wertpapieren und Verbindlichkeiten mittels Zinsswaps steht den ggf. nennenswerten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Zinsswaps nur eine sehr geringe oder überhaupt keine entsprechende Wertänderung des (variabel verzinslichen) Grundgeschäfts gegenüber:
(1) |
Change-in-Fair-Value-Methode: Bei Anwendung der Change-in-Fair-Value-Methode ergeben sich dabei i. d. R. erhebliche Beträge bei der Effektivitätsmessung auf der 1. und 2. Stufe (vgl. HdR-E, HGB § 254, Rn. 177, dortige Übersicht 1). Der Grund ist, dass der Zinsswap feste Zinsen gegen variable Zinsen tauscht und die Festsatzseite sich wertmäßig bei einer Änderung der Zinsstruktur vergleichbar einer sonstigen Festsatzposition ggf. nennenswert ändert, während die variable Seite des Zinsswaps sich absolut gesehen in etwa genauso wertmäßig verändert wie das variabel verzinsliche Grundgeschäft. |
(2) |
Hypothetische Derivate-Methode: Wird die Hypothetische Derivate-Methode eingesetzt, sind diese Unterschiede erheblich geringer; im Regelfall tendieren diese bei perfekten Hedges gegen null und sind damit meist unwesentlich. Der Grund ist darin zu sehen, dass der einseitige Effekt aus der Festsatzseite des Sicherungsinstruments faktisch dadurch neutralisiert wird, dass als Grundgeschäft ein hypothetischer Swap dient, der (absolut) eine vergleichbare bzw. ähnliche Festsatzseite hat wie das eigentliche Sicherungsinstrument. |
Rn. 372
Stand: EL 27 – ET: 04/2018
Daher empfiehlt es sich, bei Absicherung variabel verzinslicher Grundgeschäfte mittels antizipativer Bewertungseinheiten die Hypothetische Derivate-Methode einzusetzen.
Entsprechendes gilt für eine Absicherung mittels Termin- (die Terminkomponente betreffend) und Optionsgeschäften (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 73).