Dr. Eberhard Mayer-Wegelin
Rn. 43
Stand: EL 23 – ET: 07/2016
Abgesehen von der Möglichkeit, die Verbrauchsfolge auf eine einzelne Vorratsposition (Einzel-Lifo-Verfahren) oder auf eine Bewertungsgruppe (Gruppen-Lifo) anzuwenden, kann die Lifo-Bewertung in zwei Formen praktiziert werden: als permanentes Lifo-Verfahren oder als Perioden-Lifo-Verfahren. In beiden Varianten ist der Anfangsbestand mit seinem Wertansatz die Ausgangsbasis, die Zugänge des lfd. Jahrs werden mit ihren tatsächlichen AK und die Verkäufe mit ihren Erlösen gebucht.
Rn. 44
Stand: EL 23 – ET: 07/2016
Beim permanenten Lifo-Verfahren werden die Abgänge fortlaufend erfasst, und zwar mit den Wertansätzen der letzten Zugänge. Sind die Abgänge höher als die Zugänge, so muss auf den Anfangsbestand und dessen Wertansatz zurückgegriffen werden. Auf diese Weise wird der Buchwert des Bestands – ähnlich wie beim gleitenden Durchschnittswert – ständig fortgeschrieben und lässt sich jederzeit feststellen.
Rn. 45
Stand: EL 23 – ET: 07/2016
Diese Methode ist sehr arbeitsaufwendig und setzt eine permanente mengen- und wertmäßige Erfassung des Materialverbrauchs voraus. Dabei müssen die Abgänge stets bestimmten Zugängen zugeordnet werden. Die wertmäßige Bestandsfortschreibung führt außerdem zu Schwierigkeiten, wenn der Bestand im Laufe des GJ schwankt und kfr. unter den Anfangsbestand absinkt. Selbst wenn der Bestand unmittelbar darauf wieder durch einen Zukauf aufgestockt würde, wäre der Lifo-Wert des aufgelösten Teil-Bestands für die weitere Wertermittlung nicht mehr ansetzbar. Dieses Verfahren hat wegen seiner Kompliziertheit in der Praxis keine Bedeutung.
Rn. 46
Stand: EL 23 – ET: 07/2016
Beim Perioden-Lifo-Verfahren ergibt sich während des GJ kein Unterschied zur Durchschnittsbewertung. Erst bei der Bewertung des Endbestands wirkt sich die Verbrauchsfolgeunterstellung aus, und zwar in der Weise, dass die vorhandenen Rohstoffe, unfertigen und fertigen Erzeugnisse und ggf. Waren mit den Wertansätzen aus der Bilanz des Vj. angesetzt werden können (bei einem Mehrbestand vgl. HdR-E, HGB § 256, Rn. 48 ff.). Die Abgänge müssen daher nicht einzeln zugeordnet und wertmäßig erfasst werden.
Als Periode wird in der einfachsten und üblichsten Form das GJ zugrunde gelegt (Jahres-Perioden-Lifo). Möglich sind aber auch Halbjahres-, Quartals- oder sogar Monats-Perioden. Bestandsschwankungen während der Periode haben keinen Einfluss auf die Bewertung. Ein vorübergehender Bestandsabbau oder ein kurzzeitiger Bestandsaufbau, die jeweils innerhalb der Periode wieder ausgeglichen werden, verändern daher den Wertansatz nicht.
Rn. 47
Stand: EL 23 – ET: 07/2016
Beim Übergang von der Durchschnittsbewertung zum Lifo-Verfahren wird der Endbestand des vorhergehenden GJ als Anfangsbestand in die Lifo-Bewertung des Jahrs der erstmaligen Anwendung übernommen. Dabei kann der Buchwert beibehalten werden, d. h., zulässige Bewertungsabschläge dürfen im Lifo-Wertansatz fortgeführt werden. Korrespondierend zur stl. Regelung (vgl. HdR-E, HGB § 256, Rn. 87) ist der Anfangsbestand in vollem Umfang als erster Zugang zu behandeln; eine nachträgliche Aufteilung des Anfangsbestands auf mehrere Zugänge mit unterschiedlichen früheren AK dürfte nicht GoB-konform sein.